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11.02.2021
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BEG WG: Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei der KfW

Diese Änderungen und Verbesserungen gelten ab Sommer 2021

Die Förderung für eine Baubegleitung ist schon lange Bestandteil der KfW-Förderung. Der Zuschuss kann zusammen mit den Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren genutzt werden. Mit Umstellung auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich im Sommer 2021 auch die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei der KfW. Ein Überblick über die Neuerungen.

Sanierung Altbauten Schuttmulde im Hof
Auch künftig ist die Begleitung durch einen Sachverständigen Pflicht für die Förderung der KfW. Die Kosten für diese Baubegleitung werden von der KfW bezuschusstFoto: energie-fachberater.de

Wer bis zum 30.6.2021 eine Sanierungsförderung bei der KfW beantragt, kann gleichzeitig auch noch den Zuschuss "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Sanierungsvorhaben.

Ab dem 1.07.2021 stehen dann bei der KfW die neuen Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. In diesem Zuge ändert sich auch die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung. Das müssen Eigentümer dazu wissen:

Sachverständige bleiben weiterhin Pflicht
Für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus bleibt auch mit Start der BEG die Einbindung eines Sachverständigen/Energieberaters Pflicht. (Ausnahmen gibt es nur beim Einbau einer neuen Heizung als Einzelmaßnahme.) Die Kosten für diese Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin bezuschusst. Neu ab Sommer 2021 ist, dass auch eine akustische Fachplanung förderfähig ist (sinnvoll zum Beispiel bei Einsatz einer Wärmepumpe, Lüftungs- oder Klimaanlage).

Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus ab Mitte 2021
Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.

Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).
Hinweis: Wer für einzelne Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss beim BAFA beantragt, erhält auch vom BAFA den Zuschuss für die Baubegleitung.

Förderung und Zuschuss für Baubegleitung werden in nur einem Antrag beantragt
Einfacher wird ab Sommer 2021 auch die Antragstellung, denn der Zuschuss für die Baubegleitung wird direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag beantragt.

  • Wer einen Sanierungskredit beantragt, erhält die Kosten für die Baubegleitung als Erhöhung des Kreditbetrags. Von diesen Kosten werden 50 Prozent als Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
  • Wer einen Zuschuss beantragt, erhält zusätzlich 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung als Zuschuss.
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Quelle: KfW / energie-fachberater.de
 
 

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