Dass der 52-Gigawatt Photovoltaik-Deckel aus dem EEG gestrichen werden muss, war eigentlich auch in der Koalition schon seit langem beschlossen. Die Umsetzung zog sich allerdings wegen eines Streits um die Regelung für Mindestabstände zwischen neuen Windrädern und Wohnhäusern in die Länge. Die Streichung des Solardeckels gibt Eigentümern nun wieder Planungssicherheit bei der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Was ist der 52-Gigawatt Photovoltaik-Deckel eigentlich?
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber einer Solarstrom-Anlage erhalten für ins Netz eingespeisten Solarstrom 20 Jahre lang eine feste Vergütung, die so genannte Einspeisevergütung. Der im EEG festgelegte Solardeckel sah bisher ein Ende dieser Förderung bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt (alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen) vor. Experten gehen davon aus, dass diese installierte Solarleistung spätestens im Juli 2020 erreicht gewesen wäre. Neue Photovoltaik-Anlagen hätten dann keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
Was bringt die Streichung des Solardeckels privaten Hausbesitzern?
Neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Hausdächern sind wegen der sinkenden Einspeisevergütung schon lange auf Eigenverbrauch ausgelegt. Je mehr Solarstrom Eigentümer selbst verbrauchen können, umso mehr rechnet sich die Solaranlage. Dennoch ist die Einspeisevergütung für private Eigentümer eine zusätzliche Einnahmequelle, die Photovoltaik attraktiver und die Anlage wirtschaftlicher macht. Durch die Streichung des Solardeckels werden finanzielle Einbußen für Privathausalte verhindert.
Wer seine Photovoltaik-Anlage schon länger installiert hat, für den hat der Solardeckel keine Bedeutung. Das EEG garantiert Eigentümern die Einspeisevergütung 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme.
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