Weniger Kosten durch Erneuerung der Gasheizung
Wer auf ein neueres Heizungsmodell umrüstet und auf die sparsamere Technik einer Gasbrennwertheizung oder Gas-Hybridheizung setzt, kann den Kostenanstieg deutlich abbremsen. Durch einen merklich geringeren Gasverbrauch bleiben auch die Kosten für die CO2-Abgabe niedriger und Eigentümer schonen gleichzeitig die Umwelt. Allerdings schlägt die Anfangsinvestition für einen neuen Gas-Brennwertkessel mit Preisen von 4.500 Euro bis 7.000 Euro zu Buche, so dass sich die Einsparungen erst im Laufe der folgenden Jahre rechnen. Da die CO2-Abgabe aber weiter steigt, sind die Kosten für eine neue Heizung gut investiert. Berücksichtigen sollten Eigentümer dabei auch die Möglichkeiten zur Förderung der Gasheizung durch die Bundesregierung, bei denen attraktive Zuschüsse möglich sind.
Energieverbrauch durch bessere Wärmedämmung senken
Eine zweite Möglichkeit für Einsparungen ist Wärmeverluste möglichst niedrig zu halten. Denn bei einem schlecht gedämmten Haus geht viel Energie verloren und die Heizkosten sind gleichbleibend hoch. Wer das Dach und die Fassade professionell dämmen lässt, spart deutlich Heizkosten bei einem spürbar verbesserten Wohnkomfort. Die Kosten für die Dämmung sind jedoch vor allem bei Häusern mit großer Grundfläche deutlich höher als die Kosten für den Austausch der Gasheizung. Idealerweise kombinieren Eigentümer Heizungsumrüstung und Dämmung, wodurch CO2-Ausstoß und Heizkosten maximal gesenkt werden können. Die hohen Investitionskosten für eine solche Komplettsanierung können durch staatliche Förderprogramme abgefedert werden. In unserem Ratgeber Dämmung finden Hausbesitzer alle wichtigen Informationen, worauf bei den Maßnahmen geachtet werden sollte und wann sich eine Wärmedämmung rechnet.
Auch Wechsel des Gastarifs kann viel Geld sparen
Wenn eine Sanierung von Haus oder Wohnung nicht möglich ist, sollten Eigentümer als erste Maßnahme den Blick auf ihren Gastarif richten. Denn für fast jede Gasheizung stehen zahlreiche Versorger zur Auswahl, die sich bei den Preisen deutlich unterscheiden können. Ein 50 m² Haushalt spart bei einem Gastarifwechsel schnell 150 Euro jährlich, wenn zu einem günstigeren Energieversorger gewechselt wird. Wichtige Punkte dabei:
Mietern bleiben nur wenige Optionen zur Kostensenkung
Während es für Eigentümer einige Möglichkeiten gibt, den Kostenanstieg für Gasheizungen durch die CO2-Abgabe zu dämpfen, haben Mieter nur eine geringe Auswahl. Denn die Gasheizung gehört dem Vermieter und auch eine Verbesserung der Wärmedämmung darf im gemieteten Wohnsitz nicht einfach durchgeführt werden. Vorrangig bleibt hier der Wechsel des Gasanbieters, um Kosten zu sparen und die Heizkosten deutlich senken. Außerdem können Mieter eine Bitte an den Vermieter zur Umrüstung der Gasheizung oder Verbesserung der Dämmung richten, die den Energieverbrauch langfristig verringert. Dies kommt auch dem Vermieter zu Gute, der durch Förderprogramme für die Dachdämmung, Fassadendämmung oder Erneuerung der Heizung einen Teil der Kosten wieder zurückbekommt und im Gegenzug eine Immobilie mit modernen Baustandards erhält.
Fazit: Aufgrund der CO2-Abgabe ab Januar 2021 müssen Wohnungen und Häuser, die mit Gas heizen, mit steigenden Kosten rechnen. Dämpfen lässt sich der Kostenanstieg für Eigentümer mit einer neuen Gasheizung oder einer Dämmung, die aber hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Mietern bleibt vor allem der Wechsel des Gasversorgers als Möglichkeit zur Kosteneinsparung.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
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Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
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Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
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