Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:
Gehwege räumen & streuen
Hals-
und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich
niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die
Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist,
stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der
Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr
müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb
Meter breiter Streifen.
Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.
Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In
Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden,
können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen
von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So
verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten
oder beispielsweise Autos schädigen.
Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter
birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden
Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die
Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut
sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.
Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls
kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach
räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder
Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.
Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis,
der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter
Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch
einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die
Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.
Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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