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14.12.2012
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Der Winter hat seine Tücken - Winterpflichten für Hausbesitzer

So können Eis und Schnee Ihrem Haus nichts anhaben

Dem Winter fiebern viele Menschen mit großer Hoffnung entgegen: Wird es Schnee geben? Die weiße Pracht hat aber auch ihre Tücken. Für Hausbesitzer bringen Eis und Schnee große Verantwortung mit sich. Wer seinen Winterpflichten nicht nachkommt, geht ein großes Risiko ein, denn er kann für Unfälle haftbar gemacht werden. Hausbesitzer sollten ihre Winterpflichten auf keinen Fall vernachlässigen.

Winterpflichten für Hausbesitzer:
So schön der Winter mit Schnee und Eis auch ist, für Hausbesitzer bringt er auch Arbeit mit sich. Wer seine Winterpflichten vernachlässigt, muss unter Umständen teuer dafür büßenFoto: mtc

Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:

Gehwege räumen & streuen
Hals- und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist, stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb Meter breiter Streifen.

Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.

Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden, können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten oder beispielsweise Autos schädigen.

Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.

Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.

Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis, der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.

Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:

  • Ist für die regelmäßige Räumung und Streuung der Wege gesorgt?
  • Haben Sie genug Streugut auf Vorrat? Ist die Schneeschaufel einsatzbereit?
  • Haben Sie die nötigen Warnschilder zur Hand?
  • Ist das Dach ausreichend für größere Schneemengen abgesichert? Wurden Schneefanghaken etc. montiert?
  • Sind Sie und Ihr Gebäude ausreichend versichert? 
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Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
 
 

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