Im Detail wurden private Eigentümer nach Modernisierungs-Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Dach- und Fassadendämmung & -erneuerung, Fußböden & Fliesen, Fenster & Türen, Sonnenschutz, Badezimmer, Küche, Malerarbeiten, Trocken & Innenausbau sowie Smart Home gefragt.* Das traurige Ergebnis: Maßnahmen zur energetischen Sanierung hatten 2019 nicht einmal einen Anteil von 20 Prozent am Modernisierungsvolumen!
Im Trend liegen vor allem Verschönerungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnkomfort verbessern und den Immobilienwert steigern. Ebenso angesagt: Smart Home-Anwendungen, zum Beispiel im Bereich der Beleuchtungs-, Heizungs- oder Sonnenschutzsteuerung.
Eigentümer sind eigentlich gut informiert, beklagen sich aber über mangelnde Unterstützung
Gerade das immer wieder aufscheinende Interesse der Befragten an Themen wie Smart Home, aber auch an nachhaltigen Baustoffen oder erneuerbaren Energien belegen jedoch zugleich, dass effiziente und energieeinsparende Maßnahmen durchaus auf Gegenliebe stoßen. Dass die energetische Sanierung im Vergleich zur wert- und komfortsteigernden Modernisierung weniger prominent erscheint, hängt wohl nicht zuletzt mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen: So sind viele Verbraucher der Ansicht, dass die Förderlandschaft zu unübersichtlich ist und vermissen auch mehr konkrete Unterstützung durch das aktuelle Klimapaket. Dennoch sind zahlreiche Haushalte der Meinung, dass die fossilen Brennstoffe in den kommenden 10 Jahren als Heizungsmaterial weitgehend passé werden dürften.
Über energetische Sanierung muss weiter informiert werden
Seit Anfang 2020 haben sich die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung deutlich verbessert! Für Hausbesitzer ist es nun leichter, den ersten Schritt in Sachen Energieeffizienz zu machen und das Thema Wohnkomfort nicht nur mit neuer Optik zu füllen, sondern auch an den thermischen Komfort und eine klimafreundliche Heizung zu denken. Denn Klimaschutz muss gar nicht mit einer Einschränkung des Komforts einhergehen! Eine Dämmung zum Beispiel erhöht den Wohnkomfort sogar noch - und zwar nicht nur im Winter, sondern ganzjährig.
*Für die Modernisierungsstudie im Auftrag von BauInfoConsult wurden 513 Haushalte zu Art und Umfang ihrer Modernisierungsaktivitäten befragt.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort