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10.08.2020
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Erste Ü20-Photovoltaik-Anlagen fallen aus der EEG-Förderung

Möglichkeiten zum Weiterbetrieb nach Ende der Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss dringend überarbeitet werden, im Herbst 2020 sollte die große EEG-Novelle kommen. Doch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat es nicht eilig, der Entwurf für die EEG-Novelle kommt erst nach der Sommerpause. Die schleppende Umsetzung hat Folgen für EigentümerInnen mit Ü20-Photovoltaik-Anlagen. Denn bis heute ist nicht geregelt, wie es für diese Solaranlagen unkompliziert und wirtschaftlich weitergehen kann.

Die ersten Photovoltaik-Anlagen fallen schon bald aus der EEG-Förderung: Für Solarstrom-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, endet die Förderung zum Jahresende 2020. Die Pioniere der Solarstrom-Erzeugung stehen nun vor einem Problem, denn das Ende der Einspeisevergütung steht zwar schon lange fest, es gibt aber keine Regelung, wie diese Anlagen im Anschluss unkompliziert weiterbetrieben werden können. Viele Ü20-Photovoltaik-Anlagen erzeugen noch zuverlässig Strom - droht ihnen jetzt eine Abschaltung?

Ü20-Photovoltaik-Anlagen - Faktenpapier zeigt Möglichkeiten für Weiterbetrieb auf
Ein Faktenpapier des Solar Clusters BW zeigt auf, welche aktuellen Möglichkeiten es nach dem Ende der EEG-Förderung gibt. Demnach sind sowohl eine Volleinspeisung als auch eine Umrüstung auf Eigenverbrauch möglich. Bei beiden Varianten sind allerdings weitere Investitionen nötig und aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen ist ein Weiterbetrieb auch nicht immer wirtschaftlich.

Möglichkeit 1: Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlage mit Volleinspeisung

Eine Einspeisung des Solarstrom ins Netz ist für Ü20-Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich weiter möglich, allerdings nur, wenn ein Direktvermarkter beauftragt wird. Das rechnet sich in der Regel aber nur für größere Photovoltaik-Anlagen, einige Vermarkter lehnen kleinere Anlagen auch grundsätzlich ab. Es fallen zusätzliche Kosten für die Nachrüstung einer Viertelstundenmessung und teilweise auch einer Fernsteuerungseinrichtung an.

Möglichkeit 2: Umrüstung der Photovoltaik-Anlage auf Eigenverbrauch
Grundsätzlich ist der Eigenverbrauch von Solarstrom lukrativ, denn Haushaltsstrom ist teuer. Allerdings sind auch in diesem Fall Investitionen fällig, mindestens für einen Zähler. Außerdem müssen für den selbst verbrauchten Solarstrom 40 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage gezahlt werden. Ein deutlich höherer Eigenverbrauch ist nur möglich, wenn ein Solarstromspeicher nachgerüstet wird, oder aber ein Elektroauto geladen beziehungsweise der Solarstrom für eine Wärmepumpe genutzt wird.

Weitere Informationen, Kosten und Details finden Sie im Faktenpapier für den Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen des Solarclusters BW.

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Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. / Energie-Fachberater.de
 
 

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