Schlechtwetter-Tage für Gartenplanung nutzen
Das Wetter ist gerade nicht so sommerlich? So ein Tag kann natürlich bestens für die Planung genutzt werden! Wie soll der Garten im nächsten Jahr aussehen? Gibt es ausreichend schattige Plätze? Wie können wir eine Regenwassernutzung organisieren?
Wer sich Pflanzen als Sonnenschutz für Terrasse und Balkon wünscht, kann jetzt nach passenden Pflanzen Ausschau halten und die entsprechenden Bereiche für die Pflanzung im Herbst vorbereiten. Auch eine Fassadenbegrünung ist überlegenswert, ebenso Grün auf Garage oder Carport. Sie kühlen im Sommer, speichern Regenwasser und sind an heißen Tagen eine Erholung für das Auge. Schottergärten haben dagegen ausgedient! Sie sind oft gar nicht so pflegeleicht wie angenommen, verschlechtern das Klima rund ums Haus und erhöhen die Hitzebelastung.
Apropos Hitzebelastung: Gegen Hitze in den Wohnräumen, vor allem im Dachgeschoss, sollten EigentümerInnen unbedingt etwas unternehmen! Viele kleine Maßnahmen, nachzulesen in unserem Ratgeber Hitzeschutz, verbessern den Wohnkomfort im Sommer erheblich. Ausgeglichene Temperaturen sind nicht nur besser für die Gesundheit, sondern auch für erholsame Urlaubstage. Und wer eine Sanierung clever plant, profitiert sowohl im Winter also auch im Sommer davon!
Urlaub im Garten und auf der Terrasse - auf passende Elektroanschlüsse achten
Terrasse und Garten sind im Sommer nicht ohne Grund die beliebtesten Aufenthaltsorte. Und wer die Ferien zuhause verbringt, macht es sich gemütlich: Elektrogrill, Musikanlage und Teichpumpe sorgen für ein angenehmes Ambiente. Zusätzlich sind nicht wenige Elektrowerkzeuge in der Nutzung. Mit den richtigen Elektroanschlüssen auf dem Grundstück ist die parallele Nutzung kein Problem.
Das gilt übrigens auch, wenn EigentümerInnen jetzt für die Zukunft planen und eine Ladestation für ein Elektroauto nachrüsten wollen. Unsere Tipps helfen bei der Planung und Realisierung einer sicheren und effizienten Ladeinfrastruktur.
Die besten Tipps für die Balkonsanierung
Der Balkon ist in die Jahre gekommen und verbreitet so gar kein Urlaubsfeeling? Dann können die freien Tage für eine Balkonsanierung genutzt werden! Neue Balkontür, Wärmebrücken und Stolperfallen beseitigen, Entwässerung verbessern - mit diesen Tipps zur Balkonsanierung können Sie das "sonnige Zimmer" wieder genießen.
Barrierefreiheit ist übrigens nicht nur beim Balkonzugang ein Thema. Auch Einfahrt und Wege auf dem Grundstück sowie der Hauseingang profitieren von einer barrierefreien Gestaltung. Daran sollten EigentümerInnen unbedingt denken, wenn dieser Bereich neu gestaltet wird. Als finanzielle Unterstützung kann eine Förderung der KfW beantragt werden.
Richtig lüften im Sommer
Natürlich, die Räume möglichst nur nachts lüften, Türen und Fenster bei Hitze geschlossen halten, Rollläden rechtzeitig schließen - die meisten Tipps für das richtige Lüften im Sommer sind bekannt! Aber gilt das auch für den muffigen Keller? Kann man den jetzt nicht so richtig schön trockenlüften? Besser nicht! Wer im Sommerurlaub den Keller entrümpelt, sollte darauf achten, dass nicht zu viel warme Luft in die Kellerräume strömt, sonst können sich Feuchtigkeitsprobleme verschlimmern. Besser erst dann gründlich lüften, wenn die Temperaturen wieder niedriger sind - Keller im Sommer richtig lüften.
Nur kein Stress mit den Nachbarn beim Urlaub zuhause!
Was ist erlaubt auf Dachterrasse und Balkon, was stört die Nachbarn? Wenn alle viel Zeit zuhause verbringen, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden, das gilt ganz besonders in Eigentümergemeinschaften. Einige Gerichtsurteile zeigen, was auf Balkon und Dachterrasse erlaubt ist und was nicht:
In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19) durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen.
Ein Wohnungseigentümer hatte auf seiner Dachterrasse ein sogenanntes "Anlehngewächshaus" errichtet, das 265 Kilogramm schwer war und aus Aluminium, Glas und einem Kunststoffdach bestand. Das Objekt war nicht mit der Fassade verbunden, sondern nur an diese angelehnt. Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft drangen auf eine Beseitigung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 26682/15) betrachtete das Gewächshaus als eine bauliche Veränderung und ordnete dessen Entfernung an. Von außen sei das Objekt klar zu erkennen gewesen und habe das Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert.
Unter einer Dachterrasse ist etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Während die Terrasse für den Aufenthalt der Wohnungseigentümer und für die üblichen Verwendungszwecke (Aufstellen von Stühlen, Tische und Sonnenliegen) genutzt werden kann, ist der Dachgarten laut Definition eine bloße gärtnerische Kulisse, die nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht ist. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 530 U/14) auf die Klage von Wohnungskäufern, die sich im Zusammenhang mit den fehlenden Nutzungsmöglichkeiten des Dachgartens getäuscht sahen. Aufgrund der vorausgegangenen Beschreibung des Objekts hätten die Erwerber das erkennen können.
Wer in einer Innenstadt wohnt, der muss damit rechnen, dass er auf seiner Dachterrasse und in den Innenräumen durch nächtliche Lichtimmissionen gestört wird. Konkret ging es um die Beleuchtung eines Kirchturmes. Die Eigentümerin einer Wohnung hatte auf dem Gerichtswege eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen wollen, denn sie habe die mehrfache Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht zu ertragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 40/17) entsprach dieser Forderung nicht und empfahl der Klägerin lichtundurchlässige Vorhänge, wenn sie nicht um den Schlaf gebracht werden wolle.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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