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04.12.2020
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Update BEG: Förderung von KfW und BAFA wird 2021 gebündelt

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geht an den Start

Nachdem es schon 2020 viele Änderungen bei der Förderung gab, steht für 2021 eine weitreichende Neustrukturierung an: Dann werden nämlich das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) in der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zusammengeführt. Damit wird die Förderung von KfW und BAFA neu aufgeteilt. Die ersten Details.

Holzhäuser auf Euroscheinen
2021 wird es noch einmal größere Veränderungen in der Förderlandschaft geben. Dann geht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den StartFoto: energie-fachberater.de

Die geplante Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG = Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG = Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM = Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Alle Programme sollen jeweils in einer Zuschuss- (beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (bei der KfW) angeboten werden.

Wann soll die neue BEG starten?
Die BEG EM (für Einzelmaßnahmen) wird im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA starten. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

Wie hoch wird die Förderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude sein?
Die Fördersätze werden wahrscheinlich den bisherigen Fördersätzen weitgehend entsprechen. Die Richtlinien für die Förderung werden Ende 2020 veröffentlicht. Für alle Förderungen sollen Eigentümer zwischen Zuschuss und Kredit wählen können.

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Welche Änderungen sind im Vergleich zur aktuellen Förderung geplant?
Noch sind die Richtlinien für die BEG nicht veröffentlicht und alle Details bekannt. Über einige Änderungen wurde aber jetzt schon berichtet:

  • Das Effizienzhaus 115 soll bei der Sanierungsförderung entfallen, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) sollen mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt werden.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollen beim Effizienzhaus Denkmal wegfallen.
  • Neu sollen Smart Home Systeme als Einzelmaßnahme gefördert werden und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellung erforderlich sein.
  • Wärmepumpen im Neubau werden nicht mehr einzeln gefördert, dafür soll die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert werden. Und: Eine Förderung soll ab 2021 auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird!

Update 3.12.2020 - Information der KfW: Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen kann noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW beantragt werden. Ab dem 02.01.2021 ist die Antragstellung dann nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Update 4.12.2020 FAQ des BMWi: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht häufige Fragen und Antworten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Update 15.12.2020: BEG EM: Details zur BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen 2021

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Quelle: energie-fachberater.de / KfW / Öko-Zentrum NRW / BWP
 
 

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