An der Zapfsäule machen sich die Preiserhöhungen direkt seit Jahresbeginn bemerkbar. Auch beim Heizölkauf ist mit Aufschlägen zu rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Wie hoch die Erhöhungeninsgesamt ausfallen, hängt von den Anbietern ab – sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der sogenannten CO2-Abgabe an die Kunden weitergeben. Für Eigentümer und Mieter gilt damit seit Jahresbeginn 2021: Heizkosten können wegen des CO2-Preises höher ausfallen.
Mit welchen Kosten müssen wir ab 2021 rechnen?
Die CO2-Abgabe beginnt bei 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß und steigt zunächst bis 2025 jährlich auf dann 55 Euro. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benziner veranschlagt die Verbraucherzentrale NRW insgesamt rund 205 Euro CO2-Preis für 2021. Vier Jahre später sind es schon 451 Euro.
So teuer wird das Heizen mit Ölheizung und Gasheizung:
Künftige Heizkosten mit Ölheizung und CO2-Preis
Heizöl verteuert sich 2021 um 7,9 Cent pro Liter. Ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl wird ab 2021 mit etwa 158 Euro CO2-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro. Langfristig ist deshalb der Umstieg auf andere Energieträger zu empfehlen. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie-Anlagen nutzen erneuerbare Energien. Für sie fällt die neue CO2-Abgabe nicht an und ihr Einbau wird staatlich stark gefördert. Auch für eine Wärmedämmung, die den Verbrauch spürbar senkt, gibt es Zuschüsse. Kurzfristig auszahlen können sich zudem kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Heizungsrohre oder die Nutzung programmierbarer Thermostate.
Künftige Heizkosten mit Gasheizung und CO2-Preis
Erdgas verteuert sich 2021 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist 2021 mit einem CO2-Preis von 120 Euro zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 264 Euro. Ob Kunden allerdings wirklich entsprechend mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik der Versorger ab. Diese müssen jede Erhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. Soll der Preis also zum Jahresbeginn steigen, muss das bis Mitte November geschehen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht und sollten günstigere Alternativen prüfen.
Wer seine Gasheizung mit Flüssiggas betreibt, muss 2021 mit einem Preisaufschlag von 3,85 Cent pro Liter rechnen. Bis 2026 werden die Kosten für Flüssiggas um mindestens 8,47 Cent pro Liter steigen.
Entlastung bei Strompreis und Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Eine Entlastung für die höheren Heizkosten soll es unter anderem über eine Senkung des Strompreises geben. Die Absenkung des Strompreises soll auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver machen. Außerdem gibt es attraktive Fördermittel für klimafreundliche Heizungen und weitere Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer aktuell eine neue Heizung benötigt, sollte unbedingt auf den Einsatz erneuerbarer Energien achten.
Wie geht es weiter mit dem CO2-Preis und den Heizkosten?
Die CO2-Abgabe ist am 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Auswertung im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgt.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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