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01.03.2018

Förderprogramm für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg

Zuschuss kann bis Ende 2019 beantragt werden

Seit dem 1. März 2018 gibt es ein neues Förderprogramm für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg. Das Land will die Stromerzeugung mit Photovoltaik voranbringen und stellt Zuschüsse für die Batteriespeicher bereit. Je nach Größe des Solarstromspeichers sind für kleinere Anlagen bis zu 5.000 Euro Förderung drin, mindestens jedoch 400 Euro. Anträge auf Förderung können bei der L-Bank gestellt werden, das Programm läuft bis Ende 2019.

L-Bank Gebäude in Karlsruhe
Abgewickelt wird das Förderprogramm für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg über die L-Bank. Dort kann der Antrag auf den Zuschuss gestellt werdenFoto: L-Bank

Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung von Solarstromspeichern ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Für März 2021 plant das Umweltministerium eine Neuauflage des Förderprogramms. Derzeit werden die Förderbedingungen für den Neustart des Förderprogramms erarbeitet. Detaillierte Informationen werden Ende Februar 2021 veröffentlicht.

Damit bietet Baden-Württemberg ausgesprochen attraktive Förderbedingungen. Den Zuschuss gibt es für Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Die Nachrüstung eines Solarstromspeichers an einer bestehenden Anlage ist also nicht förderfähig. Der Batteriespeicher muss für die Förderung stationär und netzdienlich sein, das heißt, der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Verteilnetze nicht zu stark belastet werden. So ist eine Bedingung, dass mindestens 40 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden müssen und nicht eingespeist werden dürfen. Interessant am Förderprogramm ist auch der Zuschuss für Speicher an großen Photovoltaik-Anlagen. Die Landesregierung hofft, dass nicht nur private Hausbesitzer sondern auch Unternehmen sich für Photovoltaik plus Solarstromspeicher entscheiden.

Bis zu 400 Euro Förderung pro Kilowattstunde Batteriespeicher
Gefördert werden die Solarstromspeicher mit einem Fixbetrag pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWh (mindestens 400 Euro, maximal 5.000 Euro), für größere Speicher 300 Euro pro kWh (mindestens 5.000 Euro, maximal 45.000 Euro). Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt.

Rechenbeispiel für Hausbesitzer mit kleiner Photovoltaik-Anlage: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich immer – für den Geldbeutel und das Klima. Wer mit einer neuen Solarstromanlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss für die Förderung mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).

So wird der Zuschuss in Baden-Württemberg beantragt
Die Förderung für Solarstromspeicher kann bei der L-Bank beantragt werden, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / L-Bank / Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.
 
 

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