Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung von Solarstromspeichern ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Für März 2021 plant das Umweltministerium eine Neuauflage des Förderprogramms. Derzeit werden die Förderbedingungen für den Neustart des Förderprogramms erarbeitet. Detaillierte Informationen werden Ende Februar 2021 veröffentlicht.
Damit bietet Baden-Württemberg ausgesprochen attraktive Förderbedingungen. Den Zuschuss gibt es für Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Die Nachrüstung eines Solarstromspeichers an einer bestehenden Anlage ist also nicht förderfähig. Der Batteriespeicher muss für die Förderung stationär und netzdienlich sein, das heißt, der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Verteilnetze nicht zu stark belastet werden. So ist eine Bedingung, dass mindestens 40 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden müssen und nicht eingespeist werden dürfen. Interessant am Förderprogramm ist auch der Zuschuss für Speicher an großen Photovoltaik-Anlagen. Die Landesregierung hofft, dass nicht nur private Hausbesitzer sondern auch Unternehmen sich für Photovoltaik plus Solarstromspeicher entscheiden.
Bis zu 400 Euro Förderung pro Kilowattstunde Batteriespeicher
Gefördert werden die Solarstromspeicher mit einem Fixbetrag pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWh (mindestens 400 Euro, maximal 5.000 Euro), für größere Speicher 300 Euro pro kWh (mindestens 5.000 Euro, maximal 45.000 Euro). Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt.
Rechenbeispiel für Hausbesitzer mit kleiner Photovoltaik-Anlage: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich immer – für den Geldbeutel und das Klima. Wer mit einer neuen Solarstromanlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss für die Förderung mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).
So wird der Zuschuss in Baden-Württemberg beantragt
Die Förderung für Solarstromspeicher kann bei der L-Bank beantragt werden, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort