Auch Experten des Verbrauchermagazins Finanztest der Stiftung Warentest kommen zu vergleichbaren Gewinnberechnungen. Dass sich Solarstrom vom Hausdach lohnt, hat sich inzwischen sogar bis zum Einrichtungskonzern IKEA herumgesprochen: Seit Januar 2019 bietet das Möbelhaus Photovoltaik-Anlagen online in ganz Deutschland an. Wer sich als Hausbesitzer für Solarstrom interessiert, sollte sich aber besser von Fachleuten aus der Region beraten lassen, um die Photovoltaik-Anlage auf die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Ein zugelassener Elektriker gewährleistet dann auch die fachgerechte Installation der Photovoltaik-Anlage, deren Anschluss an das Stromnetz und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Einmal installiert, läuft die Anlage 25 bis 30 Jahre und muss nur selten überprüft werden.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen gesunken
Derzeit kommt Hausbesitzern der Preisverfall bei Photovoltaik-Anlagen zugute. Die Preise für Solarmodule sind 2018 je nach Technologie um 21 bis 27 Prozent gefallen. Da auf die Module ungefähr ein Drittel der Kosten entfällt, hat sich der durchschnittliche Komplettpreis für Hausdachanlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung in den vergangenen zwölf Monaten um rund fünf Prozent reduziert.
Wer jetzt in eine Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert einerseits von den gesunkenen Modulpreisen und andererseits von der aktuellen Höhe der Einspeisevergütung. Denn eine von zwei Einnahmequellen bei Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor die auf zwanzig Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Strom. Bei voller Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wird bereits eine kleine, aber nennenswerte Rendite erzielt: Fachleute gehen von zwei bis vier Prozent pro Jahr aus. Bei kleinen Anlagen ist sie etwas geringer, bei größeren tendenziell höher. Individuelle Bedingungen wie die Dachausrichtung und Verschattung spielen dabei auch eine Rolle.
Mit Eigenverbrauch kann man den Betrag steigern. Je nach Verbrauchsprofil sind Renditen von jährlich sechs bis zu acht Prozent möglich. Der Grund: Bei derzeit rund neun bis elf Cent Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde für Anlagen zwischen zwei und zehn Kilowatt installierter Leistung (kWp) lässt sich bereits mit der Einspeisung in das Netz ein Gewinn von rund ein bis drei Cent pro Kilowattstunde erzielen. Wer eigenen Strom selbst verbraucht und dafür keinen Netzstrom kaufen muss, steigert den Gewinn für diesen Stromanteil sogar auf rund 15 Cent pro Kilowattstunde.
Das bedeutet für Hausbesitzer: Um Gewinne zu erzielen, muss der Solarstrom in den meisten Fällen nicht einmal selbst verbraucht werden. Eigenverbrauch erhöht aber die Rendite. Damit der Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms steigt, wird der Stromverbrauch am besten in die Sonnenstunden verlagert. Ein Beispiel ist der Betrieb der Geschirrspülmaschine mittags. Viele Wechselrichter und deren Auswerteplattformen zeigen an, auch per App, wann Stromüberschuss aus der Solaranlage zu erwarten ist und größere Stromverbraucher im Haus angeschaltet werden können.
Mehr finanzieller Überschuss und Unabhängigkeit mit größeren Photovoltaik-Anlagen
Von der Idee, eine Photovoltaik-Anlage bewusst klein zu dimensionieren, um den Eigenverbrauch und so die Rendite zu steigern, halten Experten wie Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg nichts. Denn: "Mit kleineren Anlagen steigt zwar die Eigenverbrauchsquote am erzeugten Strom. Durch den höheren Systempreis pro installiertes Kilowatt Leistung ist die Rendite jedoch ungefähr gleich hoch wie bei größeren Anlagen. Die Gesamtrendite mit Eigenverbrauch ist im Hausdachsegment weitgehend unabhängig von der installierten Leistung." Große Anlagen sind pro kWp günstiger, da viele Kostenanteile für die Installation und den späteren Betrieb unabhängig von der Anlagengröße sind. Die Zahlen bestätigen die Annahme: Schlüsselfertige Aufdachanlagen bis zehn kWp kosten im Durchschnitt nur noch um die 1.280 Euro pro kWp. Kleine Zwei-Kilowatt-Anlagen sind teurer und liegen bei rund 1.550 Euro. Zu den Kosten für die Anlage und Installation können gegebenenfalls noch Nebenleistungen wie etwa ein größerer Zählerkasten oder Blitzschutzvorrichtungen kommen, die in den Photovoltaikanlagen-Preisen nicht enthalten sind.
3 Vorteile von größeren Photovoltaik-Anlagen
Größere Anlagen haben darüber hinaus drei entscheidende Vorteile gegenüber kleineren: Mit mehr Fläche steigt erstens der absolute Gewinn. Wer ein geeignetes Dach hat, für den lohnt sich daher eine größere Anlage. Das erhöht den jährlichen Überschuss um mehrere hundert Euro. Mehr Unabhängigkeit ist der zweite Vorteil von größeren Photovoltaik-Anlagen: Je größer die Anlage wird, desto höher ist der Anteil am gesamten Stromverbrauch, der durch den eigenen Solarstrom gedeckt wird und daher nicht vom Stromlieferanten eingekauft werden muss. Bei einer kleinen Anlage von zwei kWp können Hausbesitzer zwar bis zu 50 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen. Jedoch ist das dann auch nur ein kleiner Anteil am Haushaltstromverbrauch – nämlich rund 20 Prozent. Je größer die Solaranlage wird, desto weniger Strom muss vom Stromversorger bezogen werden. Daher sind große Photovoltaik-Anlagen eine bessere finanzielle Absicherung gegen steigende Strompreise. Auch der dritte Vorteil ist nicht zu unterschätzen: Größere Anlagen tragen mehr zu Energiewende und Klimaschutz bei, da sie mehr Kohlendioxid einsparen.
Von der Regelung, dass Hauseigentümer 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom für den Leistungsanteil ab zehn Kilowatt installierter Leistung zahlen müssen – derzeit 2,6 Cent pro Kilowattstunde – sollten sich Eigentümer nicht verunsichern lassen, rät Pöter. Bei den Anlagenkosten in dieser Größe bedeutet jede Kilowattstunde selbst verbrauchter Strom immer noch rund 15 Cent Ersparnis. Hausbesitzer sollten also das Hausdach so gut wie möglich ausnutzen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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