Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Heizungen 2020 / Austauschprämie für die Ölheizung
Die Ölheizung war das Politikum in den Diskussionen über die Klimaziele! Doch eine neue Förderung macht Hausbesitzern den Abschied im Heizungskeller leicht: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Günstiger wird’s nicht! Attraktiv ist die neu geordnete BAFA-Förderung übrigens nicht nur für Eigentümer mit Ölheizung - auch wer sonst auf eine klimafreundliche Heizung setzt, erhält hohe Zuschüsse. Hier lesen Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen und zum Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung vom BAFA.
Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020
Die Klimaziele der Bundesregierung haben frischen Wind in die Förderlandschaft gebracht. Nicht nur das BAFA hat seine Förderangebote neu geordnet, auch bei den KfW-Förderprogrammen hat sich 2020 schon einiges getan. Konkret heißt das: Die Ölheizung ist raus bei der KfW-Förderung, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Insgesamt entfällt bei der KfW die Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket.
Nun aber die gute Nachricht in Sachen KfW-Förderung 2020: Ab dem 24.1.2020 wird die KfW-Förderung für Sanierungen deutlich verbessert! Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür machen Eigentümern die Entscheidung für Sanierungsarbeiten leicht.
Steuerbonus für die Sanierung ab 2020
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern mit dem Steuerbonus erstmals eine echte Alternative zur Förderung von KfW und BAFA zur Verfügung! Wer seine Sanierung aus Rücklagen finanziert und keinen Förderkredit oder Zuschuss in Anspruch nimmt, kann seine Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen! Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Kosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Hausbesitzer müssen also nichts überstürzen, sondern haben 10 Jahre lang Zeit, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
KfW-Förderung für Barrierefreiheit 2020 deutlich aufgestockt
Sie sind der heimliche Star bei der KfW-Förderung: Die Zuschüsse für mehr Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon immer deutlich vor Jahresende ausgeschöpft, so dass ein Antragstopp verhängt werden musste. Nun reagiert die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage und stockt die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich auf! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit, ein Plus von 25 Millionen Euro.
Höherer Zuschuss vom BAFA für die Energieberatung
Auch die Zuschüsse für eine Energieberatung steigen deutlich! Ab Februar 2020 beträgt der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und deckt damit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Kosten für Heizöl 2021 bis 2025 - ein Ausblick
Warum sich ein Austausch der Ölheizung rechnet, zeigt ein Ausblick auf die künftigen Kosten für Heizöl. Von 2021 bis 2025 wird es rund 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl geben.
Hausbesitzer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen also von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. Die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen werden diese Zusatzkosten wohl noch einmal deutlich erhöhen und auch bei Gasheizungen schlägt der CO2-Preis künftig zu Buche!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt wahrscheinlich im Sommer 2020 in Kraft
Ende Oktober 2019 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt - drei Jahre wurde daran gearbeitet! Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Außerdem bringt das GEG wohl das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung, die Energieausweis-Pflicht soll zudem dann auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
Grenzwerte für Emissionen: Für Kaminofen-Oldies tickt die Uhr
Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Alle Infos zu Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen und den Fristen finden Sie hier.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch erhalten Smart Meter
Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, erhalten ab 2020 intelligente Stromzähler - sogenannte Smart Meter. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Für den Tausch der Zähler haben die örtlichen Netzbetreiber acht Jahre Zeit. Hausbesitzer müssen aber hier nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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