Alles neu in Sachen Förderung - BEG geht an den Start
Anfang des Jahres ist die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestartet - zunächst einmal mit der Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mitte des Jahres ziehen dann die Förderung für Effizienzhäuser (BEG WG) und die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM Kredit) nach. Nach einer ersten Übergangsphase haben Eigentümer hoffentlich bald wieder den Überblick in Sachen Förderung! Aktuell wichtig zu wissen: Für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung, Dämmung oder neue Fenster/Haustür werden die Zuschüsse ab sofort beim BAFA beantragt, Kredite bei der KfW. Hier haben wir alle wichtigen Informationen für den Start zusammengestellt.
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KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit
Nach einem Förderstopp im Herbst können Eigentümer und Mieter jetzt wieder loslegen - die beliebten Zuschüsse der KfW für barrierefreie Umbauten sind wieder verfügbar und können beantragt werden. Die Fördermittel für 2021 wurden noch einmal aufgestockt - insgesamt stehen in diesem Jahr 130 Millionen Euro zur Verfügung.
CO2-Preis verteuert das Heizen mit fossilen Brennstoffen
Seit Anfang 2021 haben Eigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen, einen Kostenvorteil. Denn der CO2-Preis, der das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Ergdas, Flüssiggas und Heizöl verteuert, betrifft sie nicht. Was Eigentümer mit Gasheizung und Ölheizung jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.
Austauschpflicht - diese Heizungen müssen 2021 raus
Auch mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Diese Austauschpflicht greift für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Austauschpflicht - diese Heizungen müssen 2021 raus.
Neue Feinstaubregeln für Kamin- und Kachelöfen
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt seit 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, mussten zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Die entsprechenden Öfen dürfen 2021 nicht weiter betrieben werden. Ausnahmen gibt es für historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden. Das müssen Kaminofen-Besitzer 2021 wissen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
Das EEG 2021 trat in weiten Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft. Private Nutzer von Solarstrom und Eigentümer mit ausgeförderter Photovoltaik-Anlage profitieren davon: Wer eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden betreibt, muss keine EEG-Umlage für selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen - beste Voraussetzungen für die Nutzung von Solarstrom für Wärmepumpe und Elektroauto. Auch für Hausbesitzer mit Ü20-Solaranlagen, die Ende 2020 aus der Förderung gefallen sind, gibt es grünes Licht: Sie können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Das gilt bis zu einer Größe von 100 Kilowatt Leistung und bis Ende 2027. Diese vier Modelle sind jetzt für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen möglich.
Photovoltaik 2021
Mit einem Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage auch 2021. Solarstromspeicher sind allerdings noch nicht wirtschaftlich.
Hauskauf oder -verkauf geplant? Jetzt gelten geteilte Maklerkosten!
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Es gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Immobilienkäufer und -verkäufer bedeutet das geteilte Maklerkosten, der Käufer muss maximal 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vereinfacht Umbau und Sanierung
Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Eigentumswohnungen können jetzt einfacher barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder ein Glasfaseranschluss gelegt werden. Weitere Sanierungsmaßnahmen können jetzt mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten tragen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, tragen alle Eigentümer die Sanierungskosten.
Steuerbonus für Sanierung kann erstmals geltend gemacht werden
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen ist eine gute Alternative für alle, die keine Förderung beantragen wollen oder den Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben. Er kann 2021 erstmals in der Steuererklärung für 2020 geltend gemacht werden. Alle Details zum Steuerbonus für energetische Sanierungen.
Frist zum Eintrag ins Marktstammdatenregister bis Ende Januar 2021
Wer schon länger eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, kann diese Anlage nur noch bis Ende Januar 2021 im Marktstammdatenregister nachmelden. Dazu sind alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Anlage schon lange läuft und vor Einführung des Marktstammdatenregisters 2019 bereits im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen war. Grundsätzlich gilt: Alle neuen Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden–innerhalb einer Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.
Energielabel für Haushaltsgeräte - neue Effizienzklassen ab März
Ab März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue Energielabel. Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore erhalten dann nur noch Klassifizierungen von A bis G. Klassen wie A+++ oder A++ fallen weg. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit und die Klassen sind feiner abgestuft – das stärkt die Aussagekraft des Energielabels.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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