Mehr Sicherheit an Fenstern und Türen
Einbruchhemmende Fenster und Türen verhindern das schnelle Öffnen einer Terrassentür mit einem Schraubendreher. Wer seine Fenster ohnehin erneuert, sollte also darauf achten, dass der passende Einbruchschutz gleich mit geplant wird. Sind Fenster und Türen noch intakt, lässt sich die entsprechende Sicherheitstechnik auch nachrüsten. Zusätzliche Sicherheit bieten Rollläden, am besten mit einer automatischen Steuerung, die bei Einbruch der Dunkelheit die Rollläden schließt. So tragen die Rollläden im Winter nicht nur zur Energieeinsparung und zu mehr Einbruchschutz bei, sondern sie lassen sich auch noch im Alter leicht bedienen.
Mit automatisch gesteuerter Beleuchtung gegen die Dunkelheit
Auch so genannte smarte Lösungen für die Beleuchtung punkten mit mehreren Vorteilen: Geht das Licht an, sobald man einen Raum betritt, stellt sich gleich beim Heimkommen Wohlfühlatmosphäre ein. Noch weniger Chancen hat der Winterblues, wenn die Beleuchtung nach dem Biorhythmus gesteuert wird – auch dafür gibt es längst Lösungen. Zusatzplus bei einer automatischen Steuerung: Bei längerer Abwesenheit lässt sich eine zeitweise Beleuchtung der Räume einstellen und so Anwesenheit vortäuschen. Strategisch platzierte Bewegungsmelder und Scheinwerfer im Außenbereich nehmen Einbrechern darüber hinaus den Schutz der Dunkelheit.
Genau recht kommt da übrigens die verbesserte KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz: Sie vergibt Zuschüsse für viele Sicherheitsmaßnahmen.
Gesund durch die kalten Monate
Je mehr Zeit wir in Innenräumen verbringen, um so wichtiger werden auch Behaglichkeit und ein gesundes Raumklima. Wenn es draußen ungemütlich und das Lüften gerne mal vergessen wird, sorgt eine Lüftungsanlage für eine gleichbleibend gute Raumluft. Auch eine automatische Steuerung der Heizung bringt mehr Wärme und Komfort an den richtigen Stellen. Und wer kurz vor den Feiertagen noch Wohnung oder Eigenheim mit einer Renovierung auf Hochglanz bringen möchte, sollte unbedingt auf wohngesunde Baustoffe und Materialien achten, damit die Gemütlichkeit ganz ohne Schadstoffe und Beeinträchtigungen Einzug hält.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort