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Expertenwissen

Checkliste: Was tun nach einem Einbruch?

Mit diesen Tipps kann der Schaden schnell reguliert werden

Die Situation nach einem Einbruch ins Haus oder in die Wohnung ist für die betroffenen Bewohner sehr unangenehm und mit vielen Ängsten verbunden. Doch nach dem ersten Schreck ist überlegtes Handeln wichtig. Die Experten von der Württembergischen Versicherung geben in dieser Checkliste Tipps, wie die Bewohner zu einer zügigen und reibungslosen Regulierung der Schäden beitragen können.
Einbruch an Terrassentür
Nach einem Einbruch ist der Schreck erst einmal groß. Wenn die Betroffenen danach überlegt handeln, kann zumindest der materielle Schaden schnell durch die Versicherung reguliert werdenFoto: Wüstenrot Bausparkasse AG

Nach dem Einbruch - dazu sind die Betroffenen verpflichtet
Zunächst einmal sind die Bewohner (Versicherungsnehmer) gemäß Versicherungs-vertragsgesetz und Versicherungsvertrag verpflichtet,

  • den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen,
  • den Schaden sofort der Versicherung zu melden, 
  • unverzüglich eine Liste der gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände für die Polizei und die Versicherung zu erstellen,
  • den Schaden, sofern möglich, zu begrenzen (z. B. Scheck- und Kreditkarten sofort sperren zu lassen),
  • an der Ermittlung des Schadens mitzuwirken und der Versicherung alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens zu geben.

An diese Pflichten sollten sich Haus- und Wohnungsbesitzer unbedingt halten, sonst kann es zu Kürzungen im Schadenfall oder sogar zur Leistungsfreiheit kommen.

Was ist nach einem Einbruch konkret zu tun?
Je nach Umfang der Tat kann es nach einem Einbruch zu einem erheblichen Durcheinander gekommen sein. Niemand möchte Haus oder Wohnung tagelang in einem solchen Zustand belassen. Dennoch sollten die Bewohner nicht sofort mit dem Aufräumen beginnen, sondern erst einmal folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Den Einbruch/Diebstahl bei der Polizei melden.
  • Den Zustand von Haus/Wohnung, die wesentlichen Beschädigungen und die Einbruchspuren fotografieren.
  • Notmaßnahmen (z.B. Notverglasung, Notreparatur des Türschlosses) nach Bedarf sofort veranlassen.
  • Den Schaden bei der Versicherung melden und dort nachfragen, ob Bilder zur Dokumentation ausreichen, damit man aufräumen kann.
  • Bei Verlust von Wertpapieren, Sparbüchern, Bank- und Kreditkarten sowie Mobilfunkkarten eine Sperrung veranlassen.

Wie kann der Einbruchschaden schnell von der Versicherung reguliert werden? Welche Unterlagen und Belege sind wichtig?
Damit der Schaden von der Versicherung festgestellt werden kann, sind je nach Ausmaß mehrere Punkte wichtig:

  • Mit der Versicherung abstimmen, ob ein Regulierer zur Vorortbesichtigung kommt und die weitere Vorgehensweise besprechen.
  • Eine ausführliche Liste aller gestohlenen beziehungsweise beschädigten Gegenstände mit genauer Bezeichnung, Alter und Anschaffungspreis/-ort aufstellen.
  • Ergänzung der Aufstellung um Belege, die den jeweiligen Gegenstand in Art und Wert beschreiben, wie z.B. Anschaffungsrechnungen, Zertifikate, Expertisen, Reparatur- und Servicerechnungen oder Bedienungsanleitungen. 
  • Mit der Versicherung klären, welche weiteren Unterlagen zur Regulierung de Einbruchschadens noch benötigt werden.

Damit es gar nicht erst so weit kommt: Einbruchschutz - die besten Tipps gegen Einbrecher

 
 
 
Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 

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