1. Dachrinnen und Entwässerungsrinnen im Frühling reinigen
Nur durch saubere Abläufe kann Regenwasser gezielt abfließen. Dachrinnen, Entwässerungsrinnen und Punktabläufe sollten deshalb im Frühling gereinigt werden: Bei den meisten Entwässerungsrinnen auf dem Hof oder der Terrasse kann einfach der Rost abgenommen werden. Angesammelte Zweige und Laubreste werden dann mit Handfeger und Schaufel entfernt. Auch die Abläufe in den Lichtschächten vor Kellerfenstern sollten von Blättern und Schmutz befreit werden, um ein schnelles Abfließen des Regenwassers sicherzustellen. Ein Laubschutzgitter für Lichtschächte hilft den Reinigungsaufwand zu reduzieren.
2. Entwässerungsschächte kontrollieren
Nächste Station ist die Kontrolle der Schächte für Schmutz- und Regenwasser. Die Schächte befinden sich häufig im Vorgarten, hier soll das Wasser sicher ablaufen können. Denn Verstopfungen und Verschmutzung führen zu unerwarteten Überraschungen und lassen das Wasser an nicht geeigneten Orten austreten.
3. Rückstausicherung überprüfen
Die im Keller vorhandene Rückstausicherung an der Waschmaschine, dem Spülbecken oder in den Bodenabläufen sollte auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Rückstausicherungen sind zwingend notwendig, wenn Abwasser unterhalb der sogenannten Rückstauebene (üblicherweise die Straßenkante) abgeleitet wird. Heftige Niederschläge überlasten die Kanalisation und das rückstauende Wasser steigt in den Kanalschächten bis zur Rückstauebene und drückt das rückstauende Abwasser zurück in die Grundstücksentwässerungsanlagen der umliegenden Häuser. Bei Räumen untergeordneter Nutzung wie Abstellräumen reicht häufig ein Rückstauverschluss mit Pendelklappe. Wenn jedoch kein Gefälle zum Kanal besteht, eine kontinuierliche Entwässerung von Nöten ist oder Sachwerte, wie eine Heizungsanlage, vorhanden sind, kommt eine Abwasserhebeanlage zum Einsatz.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
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Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
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Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
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