Um holzzerstörende Schädlinge zu entdecken, braucht es ein geschultes Auge: Kleine Pilzgeflechte, feine Bohrlöcher in den Balken oder frisches Holzmehl offenbaren den Befall. Am Schadensbild lässt sich auch erkennen, welcher Holzschädling sich am Bau eingenistet hat und ob, wie und mit welchem Aufwand er beseitigt werden kann.
Zu den typischen Pilzen, die verbautes Holz befallen, gehören der so genannte Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm, der Weiße Porenschwamm und die selteneren, so genannten Blättlinge. Alle Pilze fühlen sich, ähnlich wie der Mensch, bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius wohl. Entscheidend für den Befall ist allerdings eine relativ hohe Holzfeuchte. Diese hängt von der Luftfeuchtigkeit ab: Ist die Luft in einem Raum lange feucht, dann wird auch das Holz dort feucht.
Echter Hausschwamm
Besonders gefährlich ist der Echte Hausschwamm. Der Pilz entwickelt sich unter günstigen Bedingungen recht schnell und richtet in kürzester Zeit erhebliche Schäden an. Die Sporen des Echten Hausschwammes siedeln sich auf dem Holz an, wo er die Nährstoffgrundlage für seine Weiterentwicklung über die Myzelien bis hin zum Fruchtkörper findet. Die Myzelstränge wachsen auch auf anderen porösen Baustoffen wie Mauerwerk, Faserplatten, Schilfdämmstoffen, Papier, Textilien und anderen zellulosehaltigen Materialien. Dabei transportieren sie Feuchtigkeit. Wenn sie wieder auf Holz treffen, sind sie in der Lage, das Holz mit ihrer Eigenfeuchte zu befeuchten, um es dann wieder zu zerstören.
Der Echte Hausschwamm mag keine Zugluft, deshalb bevorzugt er versteckte Hohlräume - hinter Möbeln, Wandverkleidungen und Fußleisten sowie in Treppenstufen und an Balkenköpfen. Ist ein Haus befallen, muss es gründlich untersucht werden, damit nicht nur einen Bruchteil des Übels saniert wird und der Pilz an anderer Stelle unentdeckt weiterwuchert.
Braunfäule / Brauner Kellerschwamm
Die so genannte Braunfäule ist auch für den Laien erkennbar an der dunkelbraunen Verfärbung und der würfelartigen Zersetzung des Holzes. Der Braune Kellerschwamm ist ein Braunfäulepilz. Wie sein Name verrät, ist er in Kellern, aber auch in Dachstöcken und Holzböden zu finden. Nadel und Laubholz befällt er gleichermaßen, genau wie der Hausschwamm. Im Gegensatz zum Hausschwamm mag es der Kellerschwamm aber nass. Schlecht abgelagertes Holz, aber auch Feuchtschäden an Dächern und Leitungen begünstigen die Entstehung des Kellerschwamms.
Holzzerstörende Insekten: Hausbockkäfer, Nagekäfer und Splintholzkäfer
Neben den holzzerstörenden Pilzen machen vor allem so genannte holzzerstörende Insekten vielen Besitzern alter Häuser zu schaffen. Häufige Plagegeister sind vor allem die Larven des Hausbockkäfers, des Gemeinen Nagekäfers und des Braunen Splintholzkäfers. Die Käfer legen ihre Eier im Holz ab und die Larven entwickeln sich über mehrere Jahre im Holz. Dabei fressen sie Gänge ins Holz. Nach und nach pulverisieren sie so im wahrsten Sinne des Wortes das Holz.
Holzkonstruktionen regelmäßig kontrollieren
Damit es nicht so weit kommt, ist vorbeugender Holzschutz ebenso wichtig wie die Pflege und regelmäßige Kontrolle der bestehenden Holzkonstruktion. Hausen die Insekten erst einmal im Haus, dann können sie meistens, und sofern sie rechtzeitig erkannt werden, bekämpft werden – chemisch, durch Heißluft oder durch Mikrowellen. Aber das ist zeitaufwändig, teuer und nicht immer erfolgreich. Deshalb sollten Hauskäufer, die sich für ein altes Gebäude interessieren, unbedingt vor dem Kauf alle neuralgischen Punkte von einem Bausachverständigen prüfen lassen. Ist das Haus von Holzschädlingen befallen, sollten sie immer erst die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten abklären lassen.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort