Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen auch Smarthome-Elemente. Wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet, kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Zusätzlich förderfähig sind alle Smarthome-Elemente zur Orientierung und Kommunikation wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW (Programm 159). Den Antrag auf Förderung stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank vor der Nachrüstung. Die Förderung erfolgt altersunabhängig, der Umbau kann also bereits vor dem Rentenalter beginnen.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur
Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm
455). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen
Investitionskosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit). Alternativ können
für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt
werden (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smarthome-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden.
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