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22.05.2023

SolarPLUS: Berlin fördert Photovoltaik und Solarstromspeicher

Anträge können bei der IBB gestellt werden

Das Förderprogramm "SolarPLUS" für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm "EnergiespeicherPLUS" weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) - dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.

Große Photovoltaik-Anlage im Sommer
Bei der neuen Berliner Solarförderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher im MittelpunktFoto: energie-fachberater.de

Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Neu ist eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Darüber hinaus sind für Mieter Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich.

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.

Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

  • Interessant ist für Eigentümer hier auch das Modul A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen: Hier werden die Kosten für eine Beratung zur steuerlichen Veranlagung einer Solaranlage auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern übernommen. Dabei muss es sich um eine Erstberatung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters handeln. --> der Zuschuss beträgt pauschal 226,10 Euro.

Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

Modul C Stromspeicher:

  • Attraktiv für private Eigentümer ist Modul C 1 Kauf - Gefördert wird der Kauf von Stromspeichern, die Solarstrom aus neu errichteten Photovoltaik-Anlagen speichern. Außerdem werden Kosten für Managementsysteme und sämtlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind, finanziell unterstützt. (Die Photovoltaik-Förderung wird auch für Pacht- und Leasingverträge von Stromspeichern gewährt. (C 2 Pacht/Leasing)) --> Der Zuschuss beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 Euro je nutzbarer kWh, maximal 15.000 EUR

Modul D Sonderanlagen-Boni

  • D 1 Denkmalgerechte Photovoltaik: Eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist möglich, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Förderfähig sind Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen und farblich angepasste Solaranlagen --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent
  • D 2 Fassaden-Photovoltaik: Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade integriert sind --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent 
  • D 3 Gründach-Photovoltaik-Anlagen: Förderfähig sind die Mehrkosten, die durch eine Kombination einer Photovoltaik-Anlage mit einem Gründach entstehen. --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen (z.B. für höhere Unterkonstruktion) mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent

Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 500 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert. Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB

 
 
 
Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB) / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
 
 

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