Zwei bis drei Monate nur für die Planung und Vorbereitung der Badsanierung? Viele Eigentümer unterschätzen die Badplanung und wollen viel schneller Ergebnisse sehen! Innerhalb weniger Wochen soll das neue Bad fertig sein, am besten genauso, wie in der Badausstellung oder Zeitschrift gesehen. Doch was, wenn das gewünschte Design so gar nicht zum eigenen Alltag passt? Mit einer guten Planung lassen sich teure Fehlinvestitionen vermeiden.
Tipp 1: Badnutzung - wer braucht was?
Eigentlich selbstverständlich und dennoch oft vergessen bei der Badplanung: Wer nutzt eigentlich das Bad? So braucht ein Haushalt mit kleinen Kindern zunächst eher eine Badewanne, als eine begehbare Dusche. Einige Jahre später mit großen Kindern ändert sich das wieder. Ein schicker Einzelwaschtisch ist toll, wenn sich dort aber morgens vier Personen gleichzeitig die Zähne putzen wollen, besteht das Trendbad den Alltagstest nicht. Ebenso wenig die großzügige Badewanne, die in einem kleinen Bad viel zu viel Platz einnimmt. Bei ausgefallenen Wünschen immer im Hinterkopf behalten: Ist das wirklich mit den alltäglichen Anforderungen an unser Bad vereinbar?
Tipp 2: Design - weniger ist mehr
Neue Trends, ausgefallene Designs, schräge Formen, schrille Farben: Aus einer großen Produktvielfalt müssen Hausbesitzer das Passende wählen. Viele haben bei der Badplanung das Bild aus einer Hochglanzbroschüre im Kopf. Doch nicht immer kann alles, was in Einrichtungsmagazinen gezeigt wird, auch umgesetzt werden: Passt die Badgröße zu den Wünschen für das neue Bad? Was wird auf jeden Fall im Bad gebraucht? Was kann aus Platzgründen weggelassen werden? Diese Fragen sollten Eigentümer im Vorfeld beantworten. Vor allem bei der Auswahl der Fliesen sollten Eigentümer vorsichtig mit Trendfarben sein! Denn gefällt die Farbe später nicht mehr, müssen die Fliesen mit großem Aufwand und hohen Kosten ausgetauscht werden.
Tipp 3: Sauberkeit - pflegeleichte Oberflächen
Wer sich zum Beispiel auf einer Messe die neuesten Badtrends anschaut, ist schnell fasziniert von glatten, spiegelnden Oberflächen. Was man dagegen meistens nicht sieht, ist der Aufwand, der dafür betrieben wird. Auf großen Messen werden die ausgestellten Bäder ständig von Staub und Fingerabdrücken befreit. Wer will das schon im heimischen Bad machen? Statt dessen sollten Hausbesitzer auch Oberflächen achten, die aktiv mithelfen, das Bad sauber zu halten, und somit die Reinigung erleichtern. Pflegeleichte Beschichtungen gibt es für so gut wie alles: Sanitärkeramik, Glasoberflächen, Fliesen. Sogar für die Fliesenfugen sind Fugenmassen erhältlich, die die Reinigung deutlich erleichtern. So bleiben Oberflächen lange schön und hygienisch sauber. Ein geringer Fugenanteil im Fliesenbild – besonders im Duschbereich – zusammen mit glatten Flächen und wenigen Kanten hilft ebenfalls beim Reinigen. Wandhängende Sanitärobjekte erleichtern das Wischen des Bodens.
Tipp 4: Bewegungsfreiheit und Sicherheit
Auch beim Bodenbelag geht es nicht nur um das Design - wichtig sind rutschsichere bzw. rutschhemmende Bodenbeläge, vor allem im Bereich der bodenebenen Dusche. Mit Stufen können zwar spannende Akzente gesetzt werden, aber wie sieht es im Alter oder im Dunkeln damit aus? Wichtig ist auch, dass keine scharfen Kanten oder gefährlichen Ecken entstehen. Die ausreichende Beleuchtung ist ebenso ein wichtiger Punkt bei der Sicherheit. Und auch wenn das Bad klein ist, sollten die Nutzer um die einzelnen Sanitärobjekte herum ausreichend Bewegungsfreiheit haben.
Tipp 5: Auch an morgen denken
Ein Badezimmer hat in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren, meistens noch viel länger. Deshalb sollte bei einer Badsanierung auch schon an die Zukunft gedacht werden: Wie könnte die Nutzung in einigen Jahren aussehen? Welche Technik kann leicht nachgerüstet werden? Wichtig sind ausreichend Stromanschlüsse und Steckdosen, Leerrohre ermöglichen unkompliziert spätere Anschlüsse. Und: Schallschutz ist auch im Bad Pflicht! Denn auch die Nutzung angrenzender Räume kann sich schnell ändern.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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