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08.01.2025

Förderung für die barrierefreie Badsanierung

Fördermittel erleichtern Einbau von bodengleicher Dusche

Wer bei der Badsanierung auf Barriefreiheit setzt, kann bei der KfW eine Förderung dafür beantragen. Gefördert wird nicht nur ein barrierefreies Eigenheim, sondern auch die Badsanierung in der Mietwohnung. Genutzt werden können die Förderkredite zum Beispiel für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Alle Infos und Tipps zur Förderung für Barrierefreiheit im Bad haben wir hier zusammengestellt.

Barrierefreies Bad - Mann im Rollstuhl
Barrierefreies Bad: Die Badsanierung mit KfW-Förderung bringt Wohnkomfort für alle GenerationenFoto: KfW Bankengruppe / Thorsten Futh

Förderkredit der KfW für ein Bad ohne Stolperfallen
Eigentümer:innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Der Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt.

--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten liegen bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit (seit 2009) erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!

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Technische Mindestanforderungen der KfW für das barrierefreie Bad
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.

Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung:

  • Das Bad muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen.
  • Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.
  • Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.
  • Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.
  • Das WC sollte höhenverstellbar sein oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht werden.
  • Die Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist.

Die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgeschlossen ist aber eine Kombination unter anderem mit KfW 261 (Sanierung Effizienzhaus) und Wohnriester für die gleiche Maßnahme. Ebenso ausgeschlossen ist eine Kombination der KfW-Förderung mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

--> Wichtig zu wissen: Auch der Zuschuss der Pflegekasse kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, es müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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