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05.08.2024
 

BAFA-Förderung Energieberatung kurzfristig auf 50 Prozent gekürzt

Neue Fördersätze schon ab 7.8. / Max. 650 Euro Zuschuss für EFH

Damit das Sanierungskonzept maßgeschneidert für das Haus ist, lohnt es sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine solche ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Zusätzlich gibt es vom BAFA eine Förderung für die Energieberatung. Doch diese Zuschüsse werden wegen der hohen Nachfrage ab dem 7.8.2024 gekürzt. Ein Überblick über die neuen Förderbedingungen.

Energieberater trifft Ehepaar vor Ort
Für die Energieberatung gibt es einen Zuschuss vom BAFA! Eigentümer erhalten damit ein maßgeschneidertes Konzept für die Sanierung - den sogenannten individuellen SanierungsfahrplanFoto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Update 5.8.2024: Für alle Anträge, die ab dem 7.8.2024 beim BAFA eingehen, gelten neue, reduzierte Fördersätze: Die Förderung sinkt von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, die maximal möglichen Zuschüsse werden damit halbiert. Konkret bedeutet das:

  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus 
  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro für MFH ab 3 Wohneinheiten
  • Für WEG: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung

Die Anpassung der Fördersätze wird per Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen.

Unverändert bestehen bleiben der sogenannte iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent und die Verdopplung der maximalen Investitionssumme bei Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro. Diese Fördervorteile erhalten Eigentümer im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, wenn Sie eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen.

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Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Eigentümer:innen sehr geschätzt. So können sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung durch solche Experten. Im Rahmen einer Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Hoher Zuschuss für die Energieberatung
Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Zuschuss für die Energieberatung beantragen - so geht's Schritt für Schritt

  1. Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
  2. Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
  3. Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
  5. Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.

  6. Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus.


--> Wichtig zu wissen: Alternativ können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung. In diesem Fall müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden. Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater auch den Antragsprozess komplett übernehmen. BAFA-Zuschuss für die Energieberatung richtig beantragen.


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Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung
Damit Eigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss für die Förderung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

So läuft die Energieberatung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.

 
 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de / BAFA
 
 

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