Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) gezahlt.
Wohngeld für Eigentümer - wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Anspruch auf den Lastenzuschuss haben Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur dann, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.
Welche Kosten werden für den Lastenzuschuss berücksichtigt?
Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also unter anderem:
Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:
Zwei Beispiele für den Anspruch auf Lastenzuschuss:
In Städten, in denen Wohnen besonders teuer ist (Stufe VII) – beispielsweise in München – hat eine dreiköpfige Familie bei einer monatlichen Belastung (Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten) in Höhe von 800 Euro und mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro/Monat Anspruch auf einen Lastenzuschuss in Höhe von 44 Euro/Monat. Bei gleichem Einkommen und gleichen Ausgaben würde sie in Orten mit niedrigen Wohnkosten – z. B. in Schmalkalden in Thüringen (Stufe II) – keinen Zuschuss erhalten. Dort müsste eine dreiköpfige Familie eine monatliche Belastung in Höhe von 500 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.550 Euro/Monat nachweisen, um 43 Euro/Monat an Zuschuss zu erhalten. Das Kindergeld wird beim Einkommen nicht berücksichtigt; außerdem gibt es Freibeträge zum Beispiel für behinderte Menschen, für Kinder und für Alleinerziehende.
So wird der Lastenzuschusses berechnet
Der Berechnung des Lastenzuschusses liegt eine komplizierte Formel zugrunde. Mit einem Wohngeldrechner können Eigentümer aber prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist. Auch bei den Wohngeldstellen der Kommunen können sich Eigentümer beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Wo kann ich den Lastenzuschuss beantragen?
Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.
Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
Antwort lesen »Arbeiten an Heiz- und Technikräumen werden mit gefördert, wenn diese für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind. Die BAFA-Liste ...
Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
Antwort lesen »Ohne Weiteres bekommen Sie vermutliche keine Förderung für die Gasheizung. Denn dazu müsste die Solaranlage mindestens 25 Prozent der ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir leider keinen individuellen Förderberatungen an. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem ...
Antwort lesen »In diesem Punkt ist das EEG recht eindeutig. So heißt es in § 24 in Bezug auf Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (EEG 2021), ...
Antwort lesen »Mit entsprechender Messtechnik ist es möglich, die Gebäudeteile getrennt voneinander zu bilanzieren. Auf diese Weise weisen Sie zum ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Heizung oder die Lüftung gibt es seit diesem Jahr nur im Bestand (mindestens 5 Jahre altes Haus) oder dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne leider nicht beurteilen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert ein einfacher Test: ...
Antwort lesen »Sie können die Öltanks und das Restöl vermutlich verkaufen, können dafür aber keine Kosten bei der Förderung anrechnen. Eine rechtssichere ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Konstruktion wie geplant zu dämmen. Da die Decke nach außen nicht diffusionsoffen ist, kommt es ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben der Fördergeber, bekommen Sie finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Dachdämmung, stehen Ihnen aktuell verschiedene Wege zur Wahl. Zum einen bekommen Sie hohe Zuschüsse über ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Für eine ganzheitliche Energieberatung ...
Antwort lesen »Mit dem Steuerbonus für die Sanierung fördert das Finanzamt die Erneuerung von Fenstern, einschließlich außen liegender ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Gasheizung bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Voraussetzung dafür ist allerdings, ...
Antwort lesen »Der Rahmen ist zum wärmebrückenfreien Einbau für Dächer mit Aufsparrendämmung geeignet. Zuverlässige und detaillierte Angaben zu den ...
Antwort lesen »Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre "Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen", die von ...
Antwort lesen »Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es den Steuerbonus für die Sanierung nur für Eigentümer, die ein Gebäude zu eigenen ...
Antwort lesen »Laut Punkt 5.3 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird unter anderem der Einbau von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stehen Ihnen hier verschiedene Materialien zur Auswahl. So können Sie sich beispielsweise für neue Faserzementplatten ...
Antwort lesen »Erste Informationen zur Heizungsumstellung haben wir Ihnen im Beitrag "Ölheizung umrüsten auf Gasheizung Schritt für Schritt" ...
Antwort lesen »Aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung sind Eigenleistungen grundsätzlich nicht förderfähig. So steht unter Punkt 5 der Richtlinie für ...
Antwort lesen »Durch die Dämmung geht weniger Wärme nach ober verloren. Der Raum heizt sich dadurch schneller auf und der Energieverbrauch ist in aller ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für eine reine Gasheizung, können Sie heute leider nur die Lohnkosten von der Steuer absetzen. Auf diese Weise erlässt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort