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Bausparvertrag hilft bei Finanzierung einer Sanierung

Finanzielles Polster hält Eigentümern den Rücken frei

Eine alternde Heizung, bröckelnder Putz, zugige Fenster oder ein undichtes Dach - auch ein Haus kommt in die Jahre! Um die Kosten für Renovierungen, einen altersgerechten Umbau oder energetische Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können, sollten Eigentümer an regelmäßige Rücklagen denken. Dafür bietet sich zum Beispiel ein Bausparvertrag an. Er kombiniert die einfache Bildung von Eigenkapital mit einem günstigen Bauspardarlehen. Die Experten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG erklären, wie das funktioniert.
 
Wie funktioniert Bausparen?Video: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Saniertes Haus
Ob altersgerechter Umbau, neue Heizung oder Komplettsanierung - wer rechtzeitig Geld in einem Bausparvertrag zurücklegt, muss sich um die Finanzierung kaum Gedanken machenFoto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Als Richtschnur für Modernisierungen gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre, das Bad alle 20 Jahre renoviert werden. Fenster und Außentüren werden am besten nach maximal 25 Jahren erneuert, Dacheindeckung und Außenputz sind etwa alle 35 Jahre an der Reihe. Oft lassen sich diese Maßnahmen kombinieren mit einer energetischen Sanierung. Wird zum Beispiel der Putz erneuert, bietet sich gleichzeitig eine Fassadendämmung an. Gleiches gilt für die Dacheindeckung, im Zuge der Erneuerung ist der beste Zeitpunkt für eine Dachdämmung. 

Gut, wenn Eigentümer für die Sanierung dann auf eine finanzielle Reserve zurückgreifen können! Denn ohne Rücklagen fallen bei einer Sanierung unter Umständen Zusatzkosten an. Zum Beispiel, wenn in Zeiten hoher Zinsen ein Kredit für die dringende Sanierung benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, für Haus oder Wohnung nebenbei ein finanzielles Polster für notwendige Reparaturen und Sanierungen anzulegen. 

  • Bei Eigentumswohnungen schreibt das Wohnungseigentumsgesetz zwingend die Bildung einer sogenannten Instandhaltungsrücklage vor, die der Verwalter anlegt und bei Reparaturen und anderen Maßnahmen zur Finanzierung einsetzt.
  • Bei privaten Ein- und Zweifamilienhäusern wäre das auch sinnvoll, wird aber erfahrungsgemäß nicht im gleichen Maß systematisch gemacht. Nicht selten treten dann Finanzierungslücken auf, wenn sich die Sanierung nicht mehr verschieben lässt.

Besonders gut für solche Rücklagen geeignet ist ein Bausparvertrag.

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Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kombiniert die einfache Bildung von Eigenkapital mit einem günstigen Bauspardarlehen. In der Ansparphase wird ein bestimmter monatlicher Betrag eingezahlt und verzinst. Ist die gewählte Ansparsumme erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif und die Bausparkasse schüttet das Darlehen für die Finanzierung aus. Die Vorteile: Ein Bausparvertrag bietet ab Zuteilung die Sicherheit vergleichsweise niedriger Zinsen. Außerdem können Förderungen wie Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber, die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie in den Vertrag fließen.

--> Tipp: Wer einen Bausparvertrag für die Bildung von Rücklagen nutzt, achtet am besten auf einen Vertrag, der sich teilen lässt. So steht in regelmäßigen Abständen Geld für eine Sanierung zur Verfügung.

Welche Sanierungsmaßnahmen können aus einem Bausparvertrag finanziert werden?
Wichtig ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung der Gelder aus dem Bausparvertrag. Das kann eine energetische Sanierung oder auch ein altersgerechter Umbau sein. Für diese Maßnahmen können Eigenkapital und Darlehen zum Beispiel verwendet werden:

  • Neue Fenster
  • Neue Haustür
  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder Dachboden
  • Einbau neuer Heizung
  • Anschaffung einer Solaranlage
  • Lüftungsanlage
  • Barrierefreies Bad
  • Neue Küche

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Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
 
 

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