Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.
Für Altbauten gibt es diese Standards:
Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können zwischen einem Zuschuss und einem Förderkredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die Zuschusshöhe ist in beiden Varianten gleich. Der maximale Kreditbetrag bzw. die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE-Klasse 150.000 Euro.
So hoch ist der Zuschuss / Tilgungszuschuss:
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Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist bei der Kreditförderung eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür finden Sie hier.
Der Zuschuss wird direkt im KfW-Zuschussportal beantragt, für den Kredit wenden sich Eigentümer:innen an ihre Bank oder Sparkasse. Voraussetzung für die Förderung (Zuschuss und Kredit) ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.
Die relevanten KfW-Programme sind:
Tipps für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Die Effizienzhaus-Förderung schließt eine Kombination von BEG-Förderung und gleichzeitiger Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus, das heißt die Förderung und die Einspeisevergütung für Solarstrom dürfen nicht beide in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich zwei Varianten:
--> Wichtig zu wissen - iSFP-Bonus: Wird mit der geförderten Maßnahme ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt und dabei mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Nicht gewährt wird der iSFP-Bonus dagegen, wenn direkt mit dem ersten Umsetzungsschritt die mit dem iSFP als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird (Komplettsanierung in einem Zug). Der Energieeffizienz-Experte prüft, ob die beantragte Maßnahme dem iSFP entspricht und sie daher als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann; unwesentliche inhaltliche Abweichungen, Ambitionssteigerungen oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge, sind dabei unschädlich.
Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Da die KfW-Förderung allerdings deutlich höher ist, sollten Eigentümer:innen diese bevorzugen! Die Steuerermäßigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Antrag auf Förderung zu spät gestellt und deshalb abgelehnt wurde und für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
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