Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.
Für Altbauten gibt es diese Standards:
Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) ist eine Zertifizierung mit dem sogenannten QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Version QNG-Plus oder QNG-Premium). Die Kriterien dafür wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) festgelegt. Der NH-Bonus beträgt wie der EE-Bonus 5 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Der NH-Bonus kann bei EH 55 und EH 40 mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und / oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) kombiniert werden.
* Der "Worst Performing Building"-Bonus (WPB) beträgt 10 Prozent und kann beim Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 auch mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
** Der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) beträgt bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Er kann auch mit dem WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) kombiniert werden, der Gesamtbonus wird dann allerdings auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können einen günstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE- und NH-Klasse 150.000 Euro.
So hoch sind Tilgungszuschuss, Zinsverbillligung und Gesamtbonus:
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Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür finden Sie hier.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.
Das relevante KfW-Programm ist:
Kann die Effizienzhaus-Förderung der KfW mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Effizienzhaus-Förderung der KfW im Programm 261 kann sowohl mit der KfW-Heizungsförderung im Programm 458, als auch mit den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) kombiniert werden. Wichtig zu beachten ist, dass Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden!
Tipp für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Photovoltaik-Anlagen werden innerhalb der BEG nicht mehr gefördert. Die Solaranlage kann über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert werden.
Tipp für alle, die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erbringen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert! Das gilt allerdings nur für die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten und nicht für sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Da die KfW-Förderung allerdings höher ist, sollten Eigentümer:innen diese bevorzugen! Die Steuerermäßigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Antrag auf Förderung zu spät gestellt und deshalb abgelehnt wurde und für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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