Update 21.7.2023: Ab dem 1.10.2023 werden bei der BEG-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung auch Nachhaltigkeits-Klassen (NH-Klassen) eingeführt. Diese Effizienzhaus NH-Klassen sind dann möglich:
Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse ist eine Zertifizierung mit dem sogenannten QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Version QNG-Plus oder QNG-Premium). Die Kriterien dafür werden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) noch festgelegt.
Der NH-Bonus beträgt wie der EE-Bonus 5 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Der NH-Bonus kann bei EH 55 und EH 40 mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und / oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) kombiniert werden.
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Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.
Für Altbauten gibt es diese Standards:
Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
* Der "Worst Performing Building"-Bonus (WPB) beträgt 10 Prozent und kann beim Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 auch mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
** Der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) beträgt bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Er kann auch mit dem WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) kombiniert werden, der Gesamtbonus wird dann allerdings auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können einen günstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE-Klasse 150.000 Euro.
So hoch ist der Tilgungszuschuss:
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Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür finden Sie hier.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.
Das relevante KfW-Programm ist:
Tipp für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Photovoltaik-Anlagen werden innerhalb der BEG nicht mehr gefördert. Die Solaranlage kann über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert werden.
Tipp für alle, die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erbringen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert! Das gilt allerdings nur für die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten und nicht für sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Da die KfW-Förderung allerdings höher ist, sollten Eigentümer:innen diese bevorzugen! Die Steuerermäßigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Antrag auf Förderung zu spät gestellt und deshalb abgelehnt wurde und für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Bei dem beschriebenen Aufbau sind die Kabel sichtbar (eventuell in einem Kanal) unter der Decke bzw. im Bereich der Sparren oder in der ...
Antwort lesen »Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um ...
Antwort lesen »Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die ...
Antwort lesen »Schließen Sie ein bestehendes Gebäude an ein Fernwärmenetz an, bekommen Sie aktuell Fördermittel in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im ...
Antwort lesen »Abhängig vom Alter und der Qualität der Poroton-Steine liegt der U-Wert zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Das ist eine gute Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Da sich die aktuellen Änderungen im GEG überwiegend auf heizungsrelevante Themen beziehen, gehen wir davon aus, dass diese Vorgabe auch ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind die genauen Umstände entscheidend. Geht es um den Ausbau eines nicht beheizten Gebäudeteils, durch den bestehender ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgegeben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern hier noch keine Dämmung vorhanden ist. Die Maßnahme ist ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
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