27.08.2026
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Update BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Günstiger Förderkredit von der KfW für ehrgeizige Standards

Statt Sanierung Schritt für Schritt alles in einem Rutsch - wer seinen Altbau mit einer Komplettsanierung auf einen aktuellen Stand bringt, kann eine üppige Förderung erwarten! Den zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW gibt es immer dann, wenn ein ehrgeiziger energetischer Standard erreicht wird - das sogenannte Effizienzhaus. Der Energiestandard bestimmt die Höhe der Förderung. Die ab dem 21.7.2026 geltenden Änderungen bei der BEG-Förderung betreffen auch die Effizienzhaus-Sanierung. Ab dem 24.9.2026 wird zudem der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) ausgeweitet. Alle Infos und Details.

Sanierung Altbauten Schuttmulde im Hof
Hohe Zuschüsse gibt es, wenn der Altbau mit einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus wirdFoto: energie-fachberater.de

Update 27.8.2026: In einem Rundschreiben hat die KfW Änderungen sowie Klarstellungen bei der Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Förderung (261/263) mitgeteilt, die ab dem 24.9.2026 gelten:

1. Serielle Sanierung (SerSan) – Einführung Nichtwohngebäude (NWG) und Ausweitung Wohngebäude (WG)
Der Bonus für die Serielle Sanierung (SerSan) von Wohngebäuden wird ab dem 24.9.2026 erweitert und für die Nichtwohngebäude neu eingeführt. Eine serielle Sanierung liegt vor, wenn die energetische Sanierung von Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage durchgeführt wird. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.

Für die serielle Sanierung (SerSan) wird für die jeweiligen Effizienzhaus/-gebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus/-gebäude 70 EE SerSan oder 70 NH SerSan zusätzlich 5 Prozent
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan zusätzlich 15 Prozent
  • Effizienzhaus/-gebäude 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan zusätzlich 15 Prozent

Die Stufe EH/EG 70 NH kann auch mit dem Bonus "Worst Performing Building" (WPB-Bonus) kombiniert werden.

2. Änderung bei der Förderung von Eigenleistungen in den Programmen 261/263
Wird die Sanierung nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit der "Bestätigung nach Durchführung" ((g)BnD) bestätigt. 

Für Unternehmen entfällt die Förderfähigkeit von aktivierten Eigenleistungen. Montage- und Lohnkosten sind bei Eigenleistungen nicht mehr förderfähig.

3. Konkretisierung der 65 Prozent-Regel für Erneuerbare Energien
Das Erreichen einer Effizienzhaus/-gebäude-Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien und / oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Seit dem 21.07.2026 gilt, dass die 65 Prozent Regelung durch bereits bestehende oder im Rahmen der Förderung neu eingebaute Anlagen oder durch eine Kombination aus beiden erreicht werden kann.

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Update 21.7.2026:
Die geänderten Förderbedingungen der BEG ab dem 21.7.2026 betreffen auch die Effizienzhausförderung im KfW-Prgramm BEG WG 261. Ein Überblick über die Änderungen:

  • Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird zum Standard. Der zusätzliche Bonus für die EE-Klasse von 5 Prozentpunkten entfällt.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert. Für die Förderstufen EH 85 EE und EH 70 EE entfällt somit der Tilgungszuschuss. Die neuen Zuschüsse sind: 5 Prozent für das EH Denkmal EE und das EH 55 EE sowie 10 Prozent für das EH 40 EE
  • Der Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) von Wohngebäuden wird ausgeweitet: Künftig wird für serielle Sanierungen auch auf die EH-Stufe 70 EE ein Bonus von 5 Prozentpunkte gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Künftig können SerSan-Bonus und WPB-Bonus kumuliert werden!
  • BEG EM (auch KfW 458) und BEG WG können nicht mehr zeitnah kombiniert werden: Es gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren, in beide Richtungen und für alle Anträge ab dem 21.7.2026! Für Anträge, die bis zum 20.7.2026 gestellt wurden, gilt das Kombiverbot nicht!

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Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.

Für Altbauten gibt es diese Standards:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EH 40 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH)
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EH 55 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EH 70 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
  • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
  • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH)

Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.

Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) ist eine Zertifizierung mit dem sogenannten QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Version QNG-Plus). Die Kriterien dafür wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) festgelegt. Der NH-Bonus beträgt 5 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Der NH-Bonus kann bei EH 55 und EH 40 mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und / oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) kombiniert werden.

Zusätzlich sind diese Boni möglich:

* Der "Worst Performing Building"-Bonus (WPB) beträgt 10 Prozent und kann beim Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 auch mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.

** Der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) beträgt bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Er kann auch mit dem WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) kombiniert werden.

Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können einen günstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit.

So hoch sind Tilgungszuschuss, Zinsverbillligung und Gesamtbonus:

  • Effizienzhaus Denkmal EE --> 5 Prozent Tilgungszuschuss (max. 7.500 Euro)
  • Effizienzhaus Denkmal NH --> 10 Prozent Tilgungszuschuss (max. 15.000 Euro)
  • Effizienzhaus 85 EE --> zinsgünstiger Kredit ohne Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 85 NH --> 5 Prozent Tilgungszuschuss (max. 7.500 Euro)
  • Effizienzhaus 70 EE --> zinsgünstiger Kredit ohne Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 70 NH --> 5 Prozent Tilgungszuschuss (max. 7.500 Euro)
  • Effizienzhaus 55 EE --> 5 Prozent Tilgungszuschuss (max. 7.500 Euro)
  • Effizienzhaus 55 NH --> 10 Prozent Tilgungszuschuss (max. 15.000 Euro)
  • Effizienzhaus 40 EE --> 10 Prozent Tilgungszuschuss (max. 15.000 Euro)
  • Effizienzhaus 40 NH --> 15 Prozent Tilgungszuschuss (max. 22.500 Euro)

Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür findest du hier.

Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.

Das relevante KfW-Programm ist:

Tipp für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Photovoltaik-Anlagen werden innerhalb der BEG nicht gefördert. Die Solaranlage kann über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert werden.

Tipp für alle, die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erbringen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert! Das gilt allerdings nur für die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten und nicht für sogenannte Umfeldmaßnahmen.

Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Am besten rechnen Eigentümer zusammen mit einem Steuerberater /Energieberater bereits vor der Sanierung die günstigste Variante aus. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer beim Steuerbonus reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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