Die Bundesregierung will der Elektrifizierung von Stellplätzen in größeren Wohngebäuden auf die Sprünge helfen: Am 15. April 2026 geht deshalb ein neues Förderprogramm an den Start. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur - zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
--> Wichtig zu wissen: Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (Punkt 3) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Voraussetzungen für die Förderung
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist erwünscht.
So hoch ist der Zuschuss für elektrifizierte Stellplätze:
Welche Kosten sind förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt ab dem 15.4.2026 digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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ursprüngliche News vom 19.2.2026
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant ein Förderprogramm "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern". Dieses soll sich neben Alleineigentümern von Mehrparteienhäusern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten. Das Förderprogramm wird derzeit laut Ministerium noch erarbeitet und abgestimmt. Es soll voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden. Erste Infos zur geplanten Förderung für Ladestationen.
Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, soll es nicht nur eine Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur geben. Das Bundesministerium für Verkehr setzt dafür aktuell ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch dort Wallboxen installieren zu können.
Eigentümergemeinschaften brauchen Vorlauf für die Förderung - Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich. In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.
Zwei Bundesländer bieten schon jetzt Förderung
Wer auf die staatliche Förderung nicht warten will, kann in zwei Bundesländern schon jetzt eine Förderung erhalten:
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Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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