Auf der einen Seite die deutlich verbesserte Förderung von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und Installation einer Photovoltaik-Anlage, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (Programm BEG Wohngebäude - Zuschuss 461 oder BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen (30 Prozent der förderfähigen Kosten). Eine Steuerermäßigung bringt in diesem Fall nur 23.000 Euro Ersparnis.
Fazit: Bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt sind.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster sein. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung über die BEG (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro.
Fazit: In diesem Fall kommen Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind jeweils gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. ABER: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent. Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Hier muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. WICHTIG: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt! Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung.
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Ölheizung ersetzt, kann zwischen der Austauschprämie im Rahmen der BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) und dem Steuerbonus wählen. Abhängig von der neuen Heizungsart beträgt die Austauschprämie maximal 55 Prozent. Bei Einbau einer neuen Pelletheizung, was im Beispiel rund 22.000 Euro kostet, sind mit Biomasse- und iSFP-Bonus also 12.100 Euro Zuschuss drin. Der Steuerbonus liegt in diesem Fall dagegen nur bei 4.400 Euro und die Steuerermäßigung wird auf 3 Jahre verteilt, während der BEG-Zuschuss nach dem Heizungstausch komplett ausgezahlt/gutgeschrieben wird.
Fazit: Da die BEG-Förderung (BAFA, KfW) deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
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