Auf der einen Seite die deutlich verbesserte Förderung von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), auf der anderen Seite die Möglichkeit, Kosten für eine Sanierung von der Steuer abzusetzen - und dazu die Frage: Was lohnt sich mehr für Eigentümer:innen und wie nutzen sie die finanziellen Hilfen bestmöglich aus?
3 Rechnungen und die Gegenüberstellung von Förderung und Steuerbonus
Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Wird ein Haus komplett energetisch saniert zum Beispiel mit Fassadendämmung, Fenstertausch und Installation einer Photovoltaik-Anlage, wird die Energieeffizienz der Immobilie erheblich verbessert. Kostet so eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 zum Beispiel 115.000 Euro, können sich Eigentümer bei einer Förderung über die KfW (Programm BEG Wohngebäude - Zuschuss 461 oder BEG Wohngebäude - 261 Kredit) über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen (30 Prozent der förderfähigen Kosten). Eine Steuerermäßigung bringt in diesem Fall nur 23.000 Euro Ersparnis.
Fazit: Bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, die BEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Auch die verpflichtende Einbindung eines Energieberaters macht sich bezahlt. Denn damit kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und fachgerecht umgesetzt sind.
Rechnung 2: Sanierung Schritt für Schritt
Wer nicht so viel auf einmal investieren will oder kann, kann sein Haus Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein Anfang kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster sein. Der Fenstertausch kostet im Rechenbeispiel 20.000 Euro. Eine Förderung über die BEG (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Sanierungskosten, insgesamt 4.000 Euro.
Fazit: In diesem Fall kommen Förderung und Steuerbonus gleichermaßen in Betracht, die technischen Voraussetzungen sind jeweils gleich. Die Förderung muss aber vor der Sanierung beantragt werden, ein Energieberater ist Pflicht. ABER: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent. Der Steuerbonus kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand. Hier muss das Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung der Sanierung bescheinigen. WICHTIG: Beim Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt! Das Geld steht Eigentümern also nicht sofort zur Verfügung.
Rechnung 3: Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Ölheizung ersetzt, kann zwischen der Austauschprämie im Rahmen der BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss) und dem Steuerbonus wählen. Abhängig von der neuen Heizungsart beträgt die Austauschprämie maximal 55 Prozent. Bei Einbau einer neuen Pelletheizung, was im Beispiel rund 22.000 Euro kostet, sind mit Biomasse- und iSFP-Bonus also 12.100 Euro Zuschuss drin. Der Steuerbonus liegt in diesem Fall dagegen nur bei 4.400 Euro und die Steuerermäßigung wird auf 3 Jahre verteilt, während der BEG-Zuschuss nach dem Heizungstausch komplett ausgezahlt/gutgeschrieben wird.
Fazit: Da die BEG-Förderung (BAFA, KfW) deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich die Steuerermäßigung beim Heizungstausch in der Regel nur, wenn Eigentümer:innen vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort