Schwachstelle 1: Haustür
Einbruchhemmende Haustüren halten einer Gewalteinwirkung deutlich länger Stand. Wer seine Haustür erneuert, sollte deshalb nicht nur auf Energieeffizienz, sondern auch auf die Widerstandsklasse achten. Die Polizei empfiehlt Haustüren ab einer Widerstandsklasse RC2. Förderung für den Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gibt es im Rahmen der BEG-Förderung.
Wer dagegen nur den Einbruchschutz seiner Haustür verbessern möchte (neue Haustür oder Nachrüstung der alten Haustür), kann den Förderkredit im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen 159" nutzen.
Alle wichtigen Fragen & Antworten zur Förderung für die Haustür haben wir in FAQ zusammengestellt.
Schwachstelle 2: Fenster im Erdgeschoss und Terrassentür
Nicht umsonst werden für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren empfohlen. Die extra stabile Rahmenkonstruktion, mehrere Maueranker, Scheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe leisten gute Dienste bei einem Einbruchversuch. Zusätzliche Sicherheit bringen außen liegende Rollläden. Die Polizei empfiehlt Fenster ab Widerstandsklasse RC2. KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG-Förderung Zuschüsse und Förderkredite für neue Fenster und die Verbesserung des Einbruchschutzes, sowie für den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Wer ein elektrisches Antriebssystem bei Rollläden nachrüstet, kann die Förderung für Smart-Home-Elemente beantragen.
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Schwachstelle 3: Beleuchtung
Ein dunkles Grundstück ist einladend für Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Türen sollten deshalb beleuchtet werden. Wer zusätzlich Bewegungsmelder verwendet, erhöht die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf Einbrecher aufmerksam werden. Deshalb gibt es die Förderung für das Smart Home auch für Bewegungsmelder und Beleuchtung. Alternativ kannst du das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der KfW (159) dafür nutzen. Diese Förderung deckt zusätzlich auch Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung ab.
Schwachstelle 4: Bewohner öffnen den Einbrechern selbst die Tür
Der beste Einbruchschutz ist unwirksam, wenn die Bewohner:innen den Einbrechern unwissentlich selbst die Haustür öffnen. Für mehr Sicherheit sorgen da Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich. Wer die Sicherheit so verbessert, hat zwei Optionen bei der Förderung:
Diese Einzelmaßnahmen für mehr Einbruchschutz werden von der KfW im Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) gefördert
--> Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Für die Förderung im Rahmen der BEG (neue Fenster, neue Haustür, Rollladen, Smart Home) muss dagegen ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen
--> Das findest du nur hier: Unser Zins-Tool zeigt, wie sich die Zinsen der KfW-Bank für Förderkredite in Neubau und Sanierung von 2025 bis heute entwickelt haben - so kannst du Zinssenkungen und Zinserhöhungen verfolgen und die Konditionen der Förderprogramme vergleichen.
Extra-Tipp: Wer keine Förderung nutzen möchte, kann die Handwerkerkosten für die Verbesserung des Einbruchschutzes von der Steuer absetzen.
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Um die BEG-Förderung für die neue Heizung zu erhalten, müssen Sie jedoch 65 Prozent der mit der neuen Heizung versorgten ...
Antwort lesen »Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. ...
Antwort lesen »In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Förderung inkl. Einkommensbonus grundsätzlich möglich. Die erforderlichen Nachweise des Ehegatten sind ...
Antwort lesen »Aus Sicht der Förderung ist das grundsätzlich möglich. Ob der Auftrag ohne weiteres storniert werden kann, hängt allerdings von den ...
Antwort lesen »Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders ...
Antwort lesen »Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch ...
Antwort lesen »Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht ...
Antwort lesen »Bei einer Innendämmung mit Holzfaserplatten sollten Sie die Fliesen im Bereich der zu dämmenden Außenwand in der Regel vollständig ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform informieren wir nur über die Programme der KfW – wir können Sie selbst aber nicht beeinflussen. Einen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, nur Teilbereiche eines Hauses zu dämmen. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste und wird sogar vom Staat gefördert. ...
Antwort lesen »Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum ...
Antwort lesen »Nein, den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpen gibt es bei Neuanträgen nicht mehr. Aktuell stehen nur noch der Geschwindigkeits- ...
Antwort lesen »Fachlich sauber wäre es, wenn Sie die Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion anbringen. Denn auf diese Weise stellen Sie am ...
Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
Antwort lesen »Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ergänzungskredit hier in Anspruch zu nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
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