Schwachstelle 1: Haustür
Einbruchhemmende Haustüren halten einer Gewalteinwirkung deutlich länger Stand. Wer seine Haustür erneuert, sollte deshalb nicht nur auf Energieeffizienz, sondern auch auf die Widerstandsklasse achten. Die Polizei empfiehlt Haustüren ab einer Widerstandsklasse RC2. Förderung für den Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gibt es im Rahmen der BEG-Förderung.
Wer dagegen nur den Einbruchschutz seiner Haustür verbessern möchte (neue Haustür oder Nachrüstung der alten Haustür), kann den Förderkredit im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen 159" nutzen.
Alle wichtigen Fragen & Antworten zur Förderung für die Haustür haben wir in FAQ zusammengestellt.
Schwachstelle 2: Fenster im Erdgeschoss und Terrassentür
Nicht umsonst werden für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren empfohlen. Die extra stabile Rahmenkonstruktion, mehrere Maueranker, Scheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe leisten gute Dienste bei einem Einbruchversuch. Zusätzliche Sicherheit bringen außen liegende Rollläden. Die Polizei empfiehlt Fenster ab Widerstandsklasse RC2. KfW und BAFA vergeben im Rahmen der BEG-Förderung Zuschüsse und Förderkredite für neue Fenster und die Verbesserung des Einbruchschutzes, sowie für den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Wer ein elektrisches Antriebssystem bei Rollläden nachrüstet, kann die Förderung für Smart-Home-Elemente beantragen.
Schwachstelle 3: Beleuchtung
Ein dunkles Grundstück ist einladend für Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Türen sollten deshalb beleuchtet werden. Wer zusätzlich Bewegungsmelder verwendet, erhöht die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf Einbrecher aufmerksam werden. Deshalb gibt es die Förderung für das Smart Home auch für Bewegungsmelder und Beleuchtung. Alternativ können Eigentümer das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der KfW (159) dafür nutzen. Diese Förderung deckt zusätzlich auch Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung ab.
Schwachstelle 4: Bewohner öffnen den Einbrechern selbst die Tür
Der beste Einbruchschutz ist unwirksam, wenn die Bewohner:innen den Einbrechern unwissentlich selbst die Haustür öffnen. Für mehr Sicherheit sorgen da Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich. Wer die Sicherheit so verbessert, hat zwei Optionen bei der Förderung:
Diese Einzelmaßnahmen für mehr Einbruchschutz werden von der KfW im Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) gefördert
--> Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Für die Förderung im Rahmen der BEG (neue Fenster, neue Haustür, Rollladen, Smart Home) muss dagegen ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen
Wer keine Förderung nutzen möchte, kann die Handwerkerkosten für die Verbesserung des Einbruchschutzes von der Steuer absetzen.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort