Die wesentliche Versicherung, in die ein Hagel- und Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Sie deckt bei entsprechender Police beispielsweise Hagelschäden an Fassade, Rollläden, Fenstern, Solaranlage und Dach ab. In diese Versicherung können auch Garagen oder Gartenhäuser aufgenommen werden, Gewächshäuser allerdings in der Regel nicht.
Maßnahmen zur Vermeidung von Hagelschäden und Sturmschäden
Selbstverständlich müssen Eigentümer:innen bei einem aufziehenden Unwetter selbst Maßnahmen zur Schadenvermeidung treffen:
Schäden am Mobiliar sichert Hausratversicherung ab
Werden die Fensterscheiben durch Hagel zerstört und der folgende Starkregen verwüstet die Sofagarnitur, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie deckt Schäden an beweglichem Mobiliar ab. Auch Überspannungsschäden an Fernseher, Kühltruhe oder Computer, wie sie nach Blitzschlag vorkommen können, werden über die Hausratversicherung gedeckt. Generell empfiehlt es sich natürlich, bei einem Gewitter elektrische Geräte vom Netz zu nehmen oder einen entsprechenden Überspannungsschutz gerade für teure Elektrogeräte zu installieren.
Hagelschäden und Sturmschäden kurzfristig der Versicherung melden
Sind am Haus Hagelschäden, Sturmschäden oder andere Unwetterschäden eingetreten, müssen diese möglichst kurzfristig der Versicherung gemeldet werden, am besten dokumentiert durch Fotos.
Darüber hinaus sollten sich Betroffene darum kümmern, dass sich die Schäden nach dem Unwetter nicht weiter ausbreiten. Zerschlagene Fenster lassen sich zum Beispiel mit einer stabilen Folie abkleben. Auch die Feuerwehr hilft beim Eindämmen von Schäden weiter, so beim Abpumpen von überfluteten Kellern oder beim Zersägen umgestürzter Bäume.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
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Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
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Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
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