Alte Heizung raus, neue Heizung rein – das GModG legt in den §§ 42 bis 46 fest, mit welchen Heizsystemen Eigentümer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Wir zeigen, welche Optionen es gibt und welche Fristen beachtet werden müssen.
--> Wichtig zu wissen: Zwar sind laut Gesetz insgesamt 10 verschiedene Heizungsoptionen erlaubt, aber nicht alle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen ohne Nachweis! Für Heizungen, die mit Gas, Öl und Flüssiggas betrieben werden, gelten zusätzliche Anforderungen, Fristen und Nachweispflichten. Die Vorgaben des GModG gelten immer dann, wenn eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude oder Gebäudenetz ersetzt wird.
Diese 10 Heizungen erlaubt das GModG:
1. Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird --> Gasheizung oder Ölheizung
Für diese Heizungen muss die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG beachtet werden: Diese legt fest, dass ab 2029 ein zunehmender Anteil von Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden muss. Alternativ ist auch (teilweise) die Kombination mit Solarthermie, Lüftungsanlage, Biomasse oder Wärmepumpe möglich. (Genaue Erklärungen zur Bio-Treppe und zu den Alternativen findest du weiter unten in unserem Artikel.) --> Wichtig zu wissen: Bei diesen Heizungen greift auch eine Kostenaufteilung zwischen Mieter / Vermieter für CO2-Preis, Netzentgelte und Bio-Brennstoffe.
Ausnahme Übergangsfrist bei Heizungshavarie:
2. elektrisch angetriebene Wärmepumpe
3. Solarthermie-Anlage
Solarthermie-Anlagen mit Flüssigkeiten als Wärmeträger müssen mit dem europäischen Prüfzeichen "Solar Keymark" zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung einer CE-Kennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
4. Biomasseheizung (Pelletheizung, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung)
Bei der Nutzung von fester Biomasse (z.B. Pelletheizung, Hackschnitzelheizung) ist ein automatisch beschickter Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger (z.B. wasserführender Pelletofen) oder ein Biomassekessel Voraussetzung.
5. Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung
6. Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung
7. hocheffiziente KWK-Anlage: gebäudeintegriert oder gebäudenah und netzintegriert
8. Stromdirektheizung
Eine Stromdirektheizung (z.B. Infrarotheizung) darf ohne Einschränkungen eingebaut werden, wenn ein Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat und der Eigentümer eine Wohnung davon selbst bewohnt.
Bei allen anderen Bestandsgebäuden gilt: Eine Stromdirektheizung darf nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet.
9. eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz (Nahwärme oder Fernwärme)
10. innovative Heizungslösung
Da mit Inkrafttreten des GModG auch die Beratungspflicht beim Einbau einer fossilen Heizung entfällt, steigt die Eigenverantwortung der Eigentümer! Sie müssen selbst darauf achten:
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Bio-Treppe – das müssen Eigentümer mit neuer Gasheizung oder Ölheizung wissen
Für nach dem 29.7.2026 eingebaute Ölheizungen und Gasheizungen greift die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Diese legt fest, dass ein zunehmender Anteil von Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden muss:
Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen zusammen (mit Gas/Öl/Flüssiggas) erfüllen bis Ende 2034 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Anforderungen der Biotreppe. Ab 2035 ist dann ein Nachweis erforderlich, in dem eine sachkundiger Person (z.B. Energieberater) den erneuerbaren Anteil bescheinigt.
--> Gut zu wissen: Die Missachtung der Bio-Pflicht kann mit einem Bußgeld von 5.000 Euro bestraft werden!
Alternativen zur Bio-Treppe: Diese Möglichkeiten können Eigentümer statt Bioöl / Biogas nutzen:
1. Solarthermie statt Bio-Treppe
Vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2034 erfüllt Solarthermie die Bio-Pflicht komplett. Voraussetzung ist eine bestimmte Größe
Soll ab 2035 ein höherer Anteil als 15 Prozent auf die Bio-Pflicht angerechnet werden, muss der Eigentümer durch eine fachkundige Person oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Pflicht erfüllt wird.
2. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung statt Bio-Treppe
Die Bio-Pflicht vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2034 mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden, wenn
3. Wärmepumpe statt Bio-Treppe
Wird eine Wärmepumpen-Hybridheizung in ein Gebäude eingebaut, gilt die Bio-Pflicht als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach der DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent oder bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers bei bivalent parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb entspricht.
In Gebäuden ab 6 Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden muss der Eigentümer im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2039 durch eine fachkundige Person (z.B. Energieberater) oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Bio-Pflicht durch die Wärmepumpe erfüllt wird, wenn ein höherer Anteil als 30 Prozent angerechnet werden soll.
4. Biomasseheizung statt Bio-Treppe
Wird eine Biomasse-Hybridheizung bestehend aus einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse in Kombination mit einer Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasfeuerung eingebaut, wird die Bio-Pflicht durch die Nutzung fester Biomasse erfüllt.
In einem Gebäude ab sechs Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden muss der Gebäudeeigentümer im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2034 durch eine fachkundige Person (z.B. Energieberater) oder eine Unternehmererklärung nachweisen, zu welchem Anteil die Bio-Pflicht durch die Nutzung fester Biomasse erfüllt wird, wenn ein höherer Anteil als 15 Prozent auf die Pflicht angerechnet werden soll.
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Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort