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09.01.2023

Solargesetz Berlin: Solarpflicht auch bei Dachsanierung

30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlage nutzen

Solardachpflicht in Berlin auch für bestehende Gebäude: Wer seit dem 1. Januar 2023 in Berlin sein Dach saniert, muss die Solarpflicht beachten! Gemäß Berliner Solargesetz müssen private Eigentümer:innen bei Dachsanierung oder Dachaufstockung eine Photovoltaik-Anlage installieren. Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich ein Anteil von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden muss.

Photovoltaik-Anlage
Ob Altbau oder Neubau: Seit 2023 gilt mit dem Berliner Solargesetz eine Photovoltaik-Pflicht für alle GebäudeFoto: energie-fachberater.de

Ziel des Solargesetzes ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die Solarpflicht gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbe und Industrie. Das Gesetz sieht grundsätzlich die Nutzung eines Anteils von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen vor. Bei Bestandsgebäuden können aber Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliches von der anzusetzenden Dachfläche abgezogen werden. Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude mit einer Nutzungsfläche bis 50 Quadratmeter und Häuser, deren Dachfläche ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist. Ausnahmen sind auch möglich, wenn bei Altbauten die Solaranlage nicht in die bestehende Gebäudetechnik eingebunden werden kann.

Installiert werden muss die Solaranlage spätestens nach Abschluss der Dachsanierung oder des Dachumbaus. Die Interbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage muss ab Fertigstellung erfolgen.

Ab wann greift die Solarpflicht bei bestehenden Gebäuden?
Die Solarpflicht muss bei einem "wesentlichen Dachumbau" erfüllt werden. Wesentliche Umbauten des Daches sind Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird.

Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen lösen keine Solarpflicht aus, es sei denn, sie betreffen mehr als 50 Prozent der Dachfläche. Die wasserführende Schicht im Sinne des Solargesetzes ist bei Steildächern die Dacheindeckung, bei Flachdächern die Dachabdichtung.

Wieviel Dachfläche muss für die Photovoltaik-Anlage genutzt werden?
Bei wesentlichen Umbauten des Daches von Bestandsgebäuden müssen Photovoltaik-Anlagen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Für bestimmte Wohngebäude sieht das Solargesetz eine Erleichterung vor:

  • Für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen reicht es aus, wenn die installierte Leistung zwei Kilowatt erreicht. Unter diese Begrenzung fallen vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Für Wohngebäude zwischen mindestens drei und maximal fünf Wohnungen genügt es, wenn die installierte Leistung drei Kilowatt erreicht.
  • Für Wohngebäude mit mindestens sechs und maximal zehn Wohnungen genügt es, wenn die installierte Leistung sechs Kilowatt erreicht.

Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Ebenso ist es möglich, die Photovoltaik-Anlage an der Fassade des Gebäudes anzubringen.

Alle Informationen zum Berliner Solargesetz finden Sie hier. Dort steht auch ein Praxisleitfaden mit allen Details und Planungstipps zur Verfügung. Beraten lassen können sich Eigentümer:innen unter anderem beim Berliner Solarzentrum.


Was kostet eine Photovoltaik-Anlage? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

 
 
 
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
 
 

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