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02.01.2023

Solarpflicht bei Dachsanierung in Baden-Württemberg

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Photovoltaik-Pflicht

Wer in Baden-Württemberg eine grundlegende Dachsanierung umsetzt, muss seit dem 1.1.2023 eine Solarpflicht beachten! Geregelt ist diese Pflicht in den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW). Geeignete Dachflächen müssen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.

Hausdach mit Photovoltaik-Anlage
Wird das Dach saniert, muss in Baden-Württemberg künftig auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werdenFoto: energie-fachberater.de

Wann gilt die Solarpflicht?
Die Pflicht zur Solaranlage greift immer dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Dachabdichtung beim Flachdach oder die Dacheindeckung beim Steildach vollständig erneuert werden. Das gilt übrigens auch, wenn Baustoffe wie zum Beispiel die Dachziegel wiederverwendet werden. Flankierend zur Solarpflicht hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt: Über die L-Bank gibt es zinsverbilligte Darlehen für Eigentümer.

Wichtig zu wissen: Während die Vorgaben zur Dämmung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst greifen, wenn die Dacheindeckung inklusive Lattung und Verschalung erneuert wird, setzt die Solarpflicht in Baden-Württemberg schon früher an. Sie greift nämlich auch, wenn Lattungen oder Schalungen nicht erneuert werden, sondern nur die darüberliegende Dacheindeckung/Abdichtung. Ausgenommen von der Solarpflicht ist die Reparatur kurzfristig eingetretener Schäden (zum Beispiel Sturmschäden).

Welche Dachflächen fallen unter die Photovoltaik-Pflicht? Was sind die Mindestanforderungen?
Die Solarpflicht in Baden-Württemberg muss erfüllt werden, wenn das Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügt und

  • die Fläche auf einem Flachdach eine maximale Neigung von 20 Grad aufweist.
  • bei einem Steildach die Fläche bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet ist.

Statt auf dem Dach kann die Solaranlage auch an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.

Was kostet eine Solaranlage? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.


Wie groß muss die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage sein?
Die Photovoltaik-Anlage muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen:

  • Paragraf 6 Absatz 1 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung nennt dafür eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche.
  • Wird die geeignete Dachfläche z.B. durch eine Dachterrasse verkleinert, muss die Photovoltaik-Anlage mindestens 75 Prozent der restlichen Dachfläche belegen.
  • Fällt die Photovoltaik-Pflicht mit einer Pflicht zur Dachbegrünung zusammen, reduziert sich der Umfang der Mindestnutzung um 50 Prozent. Diese Regelung greift aber nicht, wenn Eigentümer:innen sich freiwillig für eine Dachbegrünung entscheiden.
  • Alternativ kann der Umfang der Mindestnutzung anhand der installierten Leistung berechnet werden. Dabei gilt die Photovoltaik-Pflicht als erfüllt, wenn die Photovoltaik-Anlage eine installierte Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche aufweist.
  • Soll statt dessen eine Solarthermie-Anlage installiert werden, gilt: 1 Kilowatt Peak installierte Photovoltaik-Leistung entspricht umgerechnet 5,5 Quadratmetern Kollektorfläche Solarthermie.

Wichtig zu wissen: Die Solaranlage muss nicht selbst betrieben werden. Es ist auch möglich, die Dachfläche zu verpachten (zB an die Stadtwerke) oder ein Contracting-Modell zu wählen.

Ein Beispiel: Geht man bei einem freistehenden Einfamilienhaus von rund 100 Quadratmetern solargeeigneter Dachfläche aus, sind mindestens 60 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zwölf Kilowatt. Eine Photovoltaik-Anlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.600 bis 1.900 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 21.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 12.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der durchschnittliche Haushaltsstromverbrauch einer Familie beträgt - allerdings ohne Wärmepumpe und E-Auto.

Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Denkmalgeschützte Gebäude oder Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind nicht pauschal von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Hier müssen Denkmalschutz und Klimaschutz abgewogen werden. Es gibt allerdings eine Härtefallregelung: Übersteigen die mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage verbundenen Netzanschluss- und sonstigen Systemkosten (Kosten für bau- und elektrotechnische Maßnahmen wie Brandschutz, Sicherheit und Statik) einen Anteil von mehr als 70 Prozent der Kosten der Photovoltaik-Anlage, können Eigentümer:innen bei der Dachsanierung von der Photovoltaik-Pflicht befreit werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

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Welche Nachweise sind für die Erfüllung der Pflicht notwendig?
Als Nachweis reicht es auch, der unteren Baurechtsbehörde spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass die Photovoltaik-Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert worden ist.

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) finden Sie hier.

Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Formulare finden Sie hier beim Umweltministerium Baden-Württemberg.

 
 
 
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / energie-fachberater.de / Zukunft Altbau
 
 

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