Solarpflicht in Baden-Württemberg seit 2023
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss eine Solarpflicht beachten. Nach den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) müssen geeignete Dachflächen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.
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Solarpflicht in Bayern seit 2025 auch bei Dachsanierung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht in Artikel 44a eine Solarpflicht vor. Seit dem 1.1.2025 gilt diese für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmeter sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.
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Solarpflicht in Berlin seit 2023
Eine Solardachpflicht besteht auch in Berlin für bestehende Gebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solarpflicht gemäß Berliner Solargesetz beachten. Dieses sieht vor, dass bei einer Dachsanierung oder Dachaufstockung ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt werden muss. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Berlin.
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Solarpflicht in Brandenburg seit Juli 2024 auch bei Sanierung
In der Brandenburgischen Bauordnung regelt § 32a "Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" die Solarpflicht. Diese gilt demnach nur für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung sowie Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.6.2024 bei der Baubehörde eingeht. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht seit Juni 2024.
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Solarpflicht in Bremen seit Juli 2024 bei Dachsanierungen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht eine Solarpflicht für Neubauten und für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Danach besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Die Solarpflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Bremen
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Solarpflicht in Hamburg seit 2024
Mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes gilt auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und für Bestandsbauten im Falle einer Dachsanierung. Ab 2027 geht es noch einen Schritt weiter: Dann gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht. --> Alle Infos und Details zur Photovoltaik-Pflicht in Hamburg
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Solarpflicht in Hessen nur für Parkplätze und landeseigene Gebäude
Nach einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes gilt eine Photovoltaik-Pflicht zunächst nur für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (seit Ende November 2023) sowie landeseigene Gebäude (seit November 2024).
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Bisher keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
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Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierungen seit Anfang 2025
Seit Anfang 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für grundlegende Dachsanierungen. Bei Neubauten und im Falle einer Sanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden.
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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen bei Dachsanierung ab 2026
Im Oktober 2023 hat die Landesregierung in NRW eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Darin geregelt ist unter anderem eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für Gebäude. Die Solarpflicht seit 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 auch für neue Wohngebäude. Ab 2026 greift die Solarpflicht dann für alle Gebäude, auch bei einer Dachsanierung muss dann auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.
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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz bisher nicht für private Wohngebäude
Bisher gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz laut Landessolargesetz nur für gewerbliche Bauten und öffentliche Gebäude. Für private Neubauten gilt dagegen nur eine Pflicht zu PV-ready, das heißt Kabel, Leerrohre und Elektroinstallation müssen so vorbereitet werden, dass eine Photovoltaik-Anlage später nachgerüstet werden kann.
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Bisher keine Solarpflicht im Saarland
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
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Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden und große Parkplätze
Nach einer Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) gilt in Schleswig-Holstein künftig eine Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Schleswig-Holstein.
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Bisher keine Solarpflicht in Thüringen
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Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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