Solarpflicht in Baden-Württemberg seit 2023
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss eine Solarpflicht beachten. Nach den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) müssen geeignete Dachflächen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.
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Solarpflicht in Bayern seit 2025 auch bei Dachsanierung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht in Artikel 44a eine Solarpflicht vor. Seit dem 1.1.2025 gilt diese für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmeter sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.
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Solarpflicht in Berlin seit 2023
Eine Solardachpflicht besteht auch in Berlin für bestehende Gebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solarpflicht gemäß Berliner Solargesetz beachten. Dieses sieht vor, dass bei einer Dachsanierung oder Dachaufstockung ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt werden muss. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Berlin.
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Solarpflicht in Brandenburg seit Juli 2024 auch bei Sanierung
In der Brandenburgischen Bauordnung regelt § 32a "Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" die Solarpflicht. Diese gilt demnach nur für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung sowie Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.6.2024 bei der Baubehörde eingeht. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht seit Juni 2024.
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Solarpflicht in Bremen seit Juli 2024 bei Dachsanierungen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht eine Solarpflicht für Neubauten und für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Danach besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Die Solarpflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Bremen
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Solarpflicht in Hamburg seit 2024
Mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes gilt auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und für Bestandsbauten im Falle einer Dachsanierung. Ab 2027 geht es noch einen Schritt weiter: Dann gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht. --> Alle Infos und Details zur Photovoltaik-Pflicht in Hamburg
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Solarpflicht in Hessen nur für Parkplätze und landeseigene Gebäude
Nach einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes gilt eine Photovoltaik-Pflicht zunächst nur für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (seit Ende November 2023) sowie landeseigene Gebäude (seit November 2024).
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Bisher keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
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Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierungen seit Anfang 2025
Seit Anfang 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für grundlegende Dachsanierungen. Bei Neubauten und im Falle einer Sanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden.
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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen bei Dachsanierung ab 2026
Im Oktober 2023 hat die Landesregierung in NRW eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Darin geregelt ist unter anderem eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für Gebäude. Die Solarpflicht seit 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 auch für neue Wohngebäude. Ab 2026 greift die Solarpflicht dann für alle Gebäude, auch bei einer Dachsanierung muss dann auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.
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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz bisher nicht für private Wohngebäude
Bisher gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz laut Landessolargesetz nur für gewerbliche Bauten und öffentliche Gebäude. Für private Neubauten gilt dagegen nur eine Pflicht zu PV-ready, das heißt Kabel, Leerrohre und Elektroinstallation müssen so vorbereitet werden, dass eine Photovoltaik-Anlage später nachgerüstet werden kann.
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Bisher keine Solarpflicht im Saarland
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
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Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden und große Parkplätze
Nach einer Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) gilt in Schleswig-Holstein künftig eine Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Schleswig-Holstein.
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Bisher keine Solarpflicht in Thüringen
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Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort