Unter dem Begriff "Graffiti" wird eine Vielzahl gekratzter, geätzter, gemalter oder gesprühter Schrift- und Bildelemente zusammengefasst. Für Eigentümer:innen sind die ungewollten "Verzierungen" der Fassade ein echtes Ärgernis und teurer Spaß.
Rein rechtlich ist eine unerlaubte Bemalung Sachbeschädigung. Im Schnitt belaufen sich die Schäden durch ungewollte Graffiti auf jährlich zwischen 200 und 500 Millionen Euro bundesweit. Die Täter haften in voller Höhe für den angerichteten Schaden - wenn sie denn ermittelt werden.
Eigentümer können bei Graffiti-Entfernung auf Wohngebäudeversicherung zählen
Bis zu 100 Euro pro Quadratmeter kann die Graffiti-Entfernung kosten. Können die Täter nicht dingfest gemacht werden, bleiben private Eigentümer häufig auf den Kosten sitzen, wenn sie die Beschädigung ihres Eigentums beseitigen lassen.
Eine gute Wohngebäudeversicherung springt bei Graffiti am privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus jedoch ein. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes deckt sie beispielsweise die Behebung mutwilliger Gebäudebeschädigungen – auch durch Graffiti – bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ab.
Ist das Graffiti einmal entfernt, lohnt es sich, die Fassade mit einer speziellen Beschichtung zu schützen. Diese erleichtert eine Entfernung, sollte die Außenwand erneut Ziel von Graffiti-Sprayern werden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
Antwort lesen »Wenn der iSFP keine Vorgangsnummer hat, wurde er aller Voraussicht nach nicht gefördert und kann damit auch nicht für die BEG-EM-Förderung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne nicht sicher beurteilen. Eine fundierte Aussage ist dabei nur auf Basis einer ...
Antwort lesen »Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den ...
Antwort lesen »Durch den zusätzlichen Aufbau steigt der Wärmedurchlasswiderstand und es dauert länger, bis die Wärme der Fußbodenheizung im Raum ankommt. ...
Antwort lesen »Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort