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Expertenwissen
 

Bei Anbau, Dachaufstockung oder Dachausbau EnEV berücksichtigen

Entscheidend ist Nutzung der Heizung und Größe des Wohnraums

Soll die beheizte Nutzfläche eines Wohngebäudes zum Beispiel durch einen Anbau, eine Dachaufstockung oder einen Dachausbau erweitert werden, sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Hausbesitzer bindend. Ob dabei die Vorgaben für Altbauten gelten oder sogar nach Neubau-Standard gebaut werden muss, hängt vor allem von der Heizung ab, erklärt Experte Martin Lückert.
Dachaufstockung in Holzbauweise
Dachaufstockung und Dachausbau bringen günstig zusätzlichen Wohnraum. Die Vorgaben der EnEV 2014 müssen Hausbesitzer aber beachtenFoto: Energie-Fachberater.de

Für Anbauten und Umbauten werden in der EnEV zwei Fälle unterschieden: Erweiterung der beheizten oder gekühlten Nutzfläche
A)    ohne neue Heizung
B)    mit neuer Heizung

Fall A: Erweiterung durch Dachaufstockung oder Dachausbau ohne neue Heizung
Wird die Wohnfläche eines Hauses durch Anbau, Dachausbau oder Dachaufstockung erweitert, dafür aber keine eigene Heizung eingebaut sondern die bestehende Heizung genutzt, gelten für Außenwände, Dachflächen und Fenster die Anforderungen der EnEV 2014 für die Sanierung. Die Details zu den einzelnen U-Wert-Anforderungen sind in der EnEV 2014, Anlage 3 geregelt. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, müssen außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Fall B: Anbau oder Ausbau mit neuer Heizung
Wird beim Anbau, Dachausbau oder bei der Dachaufstockung eine neue Heizung installiert, muss der neue Gebäudeteil die Anforderungen für den Neubau der EnEV 2014 erfüllen. Allerdings greift hier die Verschärfung der Werte ab 2016 nicht.

 
 
 
 
Quelle: Martin Lückert / Energie-Fachberater.de
 
 

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