Die Baugenehmigung ist allen Eigentümern ein Begriff, für fast alle Baumaßnahmen ist diese behördliche Genehmigung Pflicht. Doch was, wenn schon vorher Fragen geklärt werden müssen oder Hausbesitzer bei der Planung auf Nummer sicher gehen wollen? Dann kann vor dem Bauantrag eine so genannten Bauvoranfrage gestellt werden. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Welche Unterlagen braucht man für eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage können Eigentümer eine verbindliche Entscheidung der Baubehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens erhalten. Diese Fragen dürfen nicht allgemeiner Natur sein, sondern müssen sich auf ein konkretes Bauvorhaben beziehen. Der Umfang der dafür einzureichenden Unterlagen orientiert sich daran, welche Fragen mit der Bauvoranfrage geklärt werden sollten.
Grundsätzlich zuständig für die Bauvoranfrage ist die untere Baurechtsbehörde - also das Bauamt des jeweiligen Ortes. Dort erhalten Hausbesitzer das Formular für einen "Antrag auf Bauvorbescheid". Dieses Formular wird ausgefüllt abgeben, dazu kommt ein Katalog der zu klärenden Fragen. Darin sollten unbedingt konkrete Anliegen formuliert werden, damit die Antwort auch so präzise wie möglich ausfallen kann. Weiterhin eingereicht werden müssen alle Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Frage nötig sind. Je detaillierter also die Frage ist, um so detaillierter müssen auch die Unterlagen ausfallen. Das können zum Beispiel folgende Unterlagen sein: Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Pläne für die Wasserversorgung und -entsorgung oder auch Bilder/Fotos.
Bauvorbescheid ist verbindliche Entscheidung auf Bauvoranfrage
Auf Ihre Bauvoranfrage hin erhalten Hausbesitzer vom Bauamt einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist und auf Antrag auch verlängert werden kann. Aber Achtung: Mit dem Bauvorbescheid ist das Bauprojekt noch nicht genehmigt! Ein Bauantrag muss trotzdem gestellt werden und erst mit einer Baugenehmigung kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Sind viele knifflige Details zu klären, ist der Weg über eine Bauvoranfrage zwar aufwändig, aber auch verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden. Außerdem wird mit der Bauvoranfrage auch die Frage beantwortet, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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