Die Baugenehmigung ist allen Eigentümern ein Begriff, für fast alle Baumaßnahmen ist diese behördliche Genehmigung Pflicht. Doch was, wenn schon vorher Fragen geklärt werden müssen oder Eigentüümer:innen bei der Planung auf Nummer sicher gehen wollen? Dann kann vor dem Bauantrag eine so genannten Bauvoranfrage gestellt werden. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Welche Unterlagen braucht man für eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage können Eigentümer eine verbindliche Entscheidung der Baubehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens erhalten. Diese Fragen dürfen nicht allgemeiner Natur sein, sondern müssen sich auf ein konkretes Bauvorhaben beziehen. Der Umfang der dafür einzureichenden Unterlagen orientiert sich daran, welche Fragen mit der Bauvoranfrage geklärt werden sollten.
Grundsätzlich zuständig für die Bauvoranfrage ist die untere Baurechtsbehörde - also das Bauamt des jeweiligen Ortes. Dort erhalten Eigentümer das Formular für einen "Antrag auf Bauvorbescheid". Dieses Formular wird ausgefüllt abgeben, dazu kommt ein Katalog der zu klärenden Fragen. Darin sollten unbedingt konkrete Anliegen formuliert werden, damit die Antwort auch so präzise wie möglich ausfallen kann. Weiterhin eingereicht werden müssen alle Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Frage nötig sind. Je detaillierter also die Frage ist, um so detaillierter müssen auch die Unterlagen ausfallen. Das können zum Beispiel folgende Unterlagen sein:
Bauvorbescheid ist verbindliche Entscheidung auf Bauvoranfrage
Auf Ihre Bauvoranfrage hin erhalten Eigentümer vom Bauamt einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist und auf Antrag auch verlängert werden kann.
--> Aber Achtung: Mit dem Bauvorbescheid ist das Bauprojekt noch nicht genehmigt! Ein Bauantrag muss trotzdem gestellt werden und erst mit einer Baugenehmigung kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Sind viele knifflige Details zu klären, ist der Weg über eine Bauvoranfrage zwar aufwändig, aber auch verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden. Außerdem wird mit der Bauvoranfrage auch die Frage beantwortet, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
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Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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