Eine hochwertige und unbeschädigte Dacheindeckung ist wichtig, damit das Dach Wind und Wetter trotzen kann. Doch jedes Dach hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Ein Ziegeldach bleibt bis zu 50 Jahre lang funktionsfähig. Dachsteine halten im Schnitt ebenso lange durch. Etwas weniger, zwischen 30 und 40 Jahre, ist bei Faserzementplatten drin. Dachpappe hält am kürzesten mit 20 bis 35 Jahren. Ein Zinkdach hingegen kann gut und gerne hundert Jahre überdauern. Übrigens: Ein gut gewartetes Dach hält länger - wer die Dachwartung ernst nimmt, hat also mehr von seiner Dacheindeckung.
Ein Dach muss dicht sein
Früher oder später wird jedoch eine Sanierung der Dacheindeckung fällig. Das ist spätestens dann der Fall, wenn das Dach nicht mehr dicht hält. Gibt es Lücken in der Dacheindeckung oder sind Dachziegel gebrochen, besteht Handlungsbedarf. Dann dringt Feuchtigkeit ins Innere vor, gut zu erkennen an dunklen Stellen oder sogar morschem Gebälk im Dachgeschoss. Wer sich nicht sicher ist, ob es Undichtigkeiten im Dach gibt, sollte den Dachboden bei starkem Regen inspizieren - besonders die gefährdeten Stellen rund um den Schornstein und die Dachfenster.
Die Qual der Wahl: Dachziegel, Dachstein, Dachbegrünung?
Dachziegel sind die am häufigsten anzutreffende Dacheindeckung. Sie müssen bei der Sanierung auch nicht unbedingt ausgetauscht werden. Sind sie noch gut in Schuss, reicht es, fehlende und defekte Dachziegel zu ersetzen und die Unterkonstruktion bzw. die Abdichtung zu erneuern.
Wer eine neue Dacheindeckung plant, steht vor der Wahl: Was soll es sein? Dachziegel, Dachsteine, Faserzement, Zink oder Schiefer - was passt, hängt vom Haus (Typ, Dachform, Statik etc) und von der Lage ab (Wetterzone, Bebauungsvorgaben) und natürlich auch vom Budget. Dachsteine sind beispielsweise preiswerter als Dachziegel, doch nur letztere bilden wie Zink die einzigartige Patina. Auch eine Dachbegrünung ist eine schöne Alternative zum traditionellen Dach. Wer wechseln will, sollte sich unbedingt von einem Fachbetrieb beraten lassen.
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Bei Dachsanierung Dämmung nicht vergessen!
Unabhängig von der Dacheindeckung gilt bei der Sanierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) muss berücksichtigt werden. Das heißt, wenn eine Dämmung noch gar nicht oder in keiner ausreichenden Form vorhanden, muss eine neue Dachdämmung her. Das Gute: Da das Dach ohnehin abgedeckt wird, können Eigentümer aus den Vollen schöpfen und ihr Dach mit einer Aufsparrendämmung - eventuell mit zusätzlicher Zwischensparrendämmung - ausstatten. So sind Undichtigkeiten auch in puncto Wärmeverlust kein Thema mehr, denn die vollflächige Dachdämmung hält die Heizwärme drinnen. Bei der Finanzierung der Dachdämmung hilft eine Förderung.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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