1. Zuschüsse für die Dachbodendämmung
1.1. BAFA-Zuschuss für die Dachbodendämmung als Einzelmaßnahme
Wer die Dachbodendämmung selbst finanziert und keinen Kredit benötigt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Dachbodendämmung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachbodendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. (Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.)
1.2. KfW-Zuschuss für die Dachbodendämmung bei Komplettsanierung
Soll die Dachbodendämmung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann ein Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus im KfW-Programm 430 beantragt werden. Maximal 48.000 Euro Zuschuss erhalten Eigentümer:innen dort für eine Komplettsanierung, je nachdem, welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Auch hier ist Einbindung eines Energieberaters Pflicht, für die Kosten gibt es einen Zuschuss.
2. Förderkredite für die Dachbodendämmung
2.1. Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Dachbodendämmung von der KfW
Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen werden mit einem Förderkredit der KfW gefördert. Im Programm 152 gibt es zinsgünstige Darlehen für die Dachbodendämmung, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit sind möglich. Besonders attraktiv ist der Tilgungszuschuss: Er beträgt bei Einzelmaßnahmen wie einer Dachbodendämmung 20 Prozent des Kreditbetrags, maximal 10.000 Euro Tilgungszuschuss sind möglich.
2.2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im Programm 151 neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 120.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 48.000 Euro) ausgezahlt.
Hinweis: Mitte 2021 ändert sich die Förderung der KfW. Hier finden Sie einen Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Voraussetzungen für die Förderung der Dachbodendämmung - technische Mindestanforderungen
KfW und BAFA fordern bei der Dachbodendämmung einen besseren U-Wert als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - nämlich 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K. Das erfordert eine dickere Dämmung der obersten Geschossdecke, die aber in der Regel unkompliziert umgesetzt werden kann und einen besseren Wärme- und Hitzeschutz verspricht als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung.
Weiterlesen: KfW-Förderung richtig beantragen.
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Dachbodendämmung
Wer die Dachbodendämmung aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Möchten Sie das Passwort im KfW-Zuschussportal zurücksetzen, klicken Sie im Login-Bereich auf Passwort-Vergessen. Anschließend geben Sie ...
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