1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme
Wer seine Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss dafür beantragen. Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Dachsanierung muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer Dachdämmung
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für die Dachdämmung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
3. Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist mit diesen Vergünstigungen eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
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Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung beachtet werden - technische Mindestanforderungen:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer
energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen
als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Eigentümer bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Weiterlesen:
--> BAFA-Förderung richtig beantragen
--> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dachdämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro (20 Prozent von 200.000 Euro Sanierungskosten) von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können für dieselbe Maßnahme entweder Förderung (BAFA oder KfW) oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum Gebäude können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen, ob die Heizung zu viel verbraucht. Geht es um ein intaktes, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung ...
Antwort lesen »In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. ...
Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Fassadendämmung (Innendämmung) zu erhalten, müssten Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Ausnahmen bestehen ...
Antwort lesen »Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, bekommen Sie einen Zuschuss über das Programm 458 der KfW. Erhältlich sind 30 ...
Antwort lesen »Das beschriebene Bild ist normal und in aller Regel unbedenklich. Denn auch durch die Dachdämmung gelangt Wärme nach außen. Die Oberfläche ...
Antwort lesen »Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den ...
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