1. Zuschüsse für die Dachdämmung
1.1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme - Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer für seine Dachdämmung keinen Kredit benötigt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für die Dachdämmung sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.
1.2. KfW-Zuschuss für die Dachdämmung bei Komplettsanierung
Soll die Dachdämmung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann ein Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus im KfW-Programm 430 beantragt werden. Maximal 48.000 Euro Zuschuss erhalten Eigentümer:innen dort für eine Komplettsanierung, je nachdem, welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Auch hier ist Einbindung eines Energieberaters Pflicht, für die Kosten gibt es einen Zuschuss.
2. Förderkredite für die Dachdämmung
2.1. Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Dachdämmung von der KfW
Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen werden mit einem Förderkredit der KfW gefördert. Im Programm 152 gibt es zinsgünstige Darlehen für die Dachdämmung, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit sind möglich. Besonders attraktiv ist der Tilgungszuschuss: Er beträgt bei Einzelmaßnahmen wie einer Dachdämmung 20 Prozent des Kreditbetrags, maximal 10.000 Euro Tilgungszuschuss sind möglich.
2.2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im Programm 151 neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 120.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 48.000 Euro) ausgezahlt.
Hinweis: Mitte 2021 ändert sich die Förderung der KfW. Hier finden Sie einen Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
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Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung beachtet werden - technische Mindestanforderungen:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung (s.o.).
Weiterlesen: KfW-Förderung richtig beantragen.
3. Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dachdämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer können entweder Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
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