15.08.2022
mehr zu Dachdämmung
 

Förderung für die Dachdämmung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Voraussetzungen, Details und technische Mindestanforderungen

Ob für die Dachdämmung im Rahmen einer kompletten Sanierung des Hauses oder die Dämmung des Dachs als Einzelmaßnahme - Eigentümer erhalten dafür eine Förderung! Wählen können sie zwischen einer Einzelmaßnahme mit Zuschuss vom BAFA sowie einem Förderkredit der KfW bei der Effizienzhaus-Sanierung. Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung. Alle Infos und Details sowie Voraussetzungen für die Förderung der Dachdämmung.

Dach wird für Dachdämmung vorbereitet
Wer sein Dach dämmt, kann dafür eine Förderung beantragen. Das BAFA unterstützt Eigentümer mit einem ZuschussFoto: energie-fachberater.de

1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme
Wer seine Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss dafür beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen. Das entsprechende Förderprogramm ist "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)".

Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Die förderfähigen Kosten für die Dachdämmung sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.


2. Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist mit diesen Vergünstigungen eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus


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Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung beachtet werden - technische Mindestanforderungen:

  • KfW und BAFA fordern bei der Dachdämmung einen besseren U-Wert als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - nämlich 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K. Für Dachgauben ist ein maximaler U-Wert von 0,20 W/m²K erlaubt.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude gilt: Förderfähig ist die Dachdämmung, wenn die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit λ ≤ 0,040 W/(m·K) eingebaut wird.
  • Die Dachdämmung ist als Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung oder in Kombination möglich. Bei der U-Wert-Berechnung muss der Sparrenanteil der Dachkonstruktion berücksichtigt werden.
  • Bei einer Dacherneuerung von außen besteht der Vorteil, dass man eine sehr effiziente und wärmebrückenarme Aufsparrendämmung einsetzen kann und der Innenraum nicht beeinträchtigt wird. Alle mit der Dämmmaßnahme zusammenhängenden Kosten sind förderfähig, also auch die neue Dacheindeckung und eine Erneuerung der Schornsteinköpfe sowie neue Dachrinnen und Fallrohre.
  • Ein Luftdichtheitskonzept muss erstellt und dokumentiert werden.

Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent.

Weiterlesen:

--> BAFA-Förderung richtig beantragen

--> KfW-Förderung richtig beantragen

3. Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dachdämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.

Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können entweder Förderung (BAFA oder KfW) oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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