1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme
Wer seine Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss dafür beantragen. Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Dachsanierung muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer Dachdämmung
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für die Dachdämmung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
3. Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist mit diesen Vergünstigungen eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und sofort loslegen!
Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung beachtet werden - technische Mindestanforderungen:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer
energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen
als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Eigentümer bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Weiterlesen:
--> BAFA-Förderung richtig beantragen
--> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dachdämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro (20 Prozent von 200.000 Euro Sanierungskosten) von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können für dieselbe Maßnahme entweder Förderung (BAFA oder KfW) oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Entsteht allein im neu ausgebauten Dachgeschoss eine neue Wohneinheit, kommt die Sanierungsförderung leider nicht infrage. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Die untere Dampfbremse schützt davor, dass feuchtwarme Luft aus dem unteren Geschoss in die Konstruktion und den Dachboden eindringt. Die ...
Antwort lesen »Als im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind beide berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Denken Sie aber daran, dass es den Einkommens- ...
Antwort lesen »Seit 2024 liegt das Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung bei 300 Euro (brutto). Der Betrag ist dabei jeweils ...
Antwort lesen »Den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung bekommen Sie nur als selbst nutzender Eigentümer. Voraussetzung ist dabei, dass Sie ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung vom BAFA kommt es in aller Regel nicht auf das zu versteuernde Einkommen an. Das ist nur relevant, wenn es um die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wir bitten Sie, dazu mit Ihrem Fördergeber zu sprechen, um die Änderung auch diesem mitzuteilen. Wichtig ist, dass Sie ...
Antwort lesen »Die Ausmauerung einer Heizköpernische mit einem gut wärmedämmenden Baustoff ist möglich und sinnvoll. Statt Porenbetonsteinen würde ich ...
Antwort lesen »Die BzA-ID ist eine Bestätigung zum Antrag, die Sie vor der Beantragung der Heizungsförderung von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Generell ist die erneute Beantragung nach einer Stornierung immer erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich. In diesem Jahr gibt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Ölheizung sogar weiter betreiben und bekommen dennoch die Förderung für eine neue Pelletheizung ohne den ...
Antwort lesen »Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in ...
Antwort lesen »Wenn Sie Aufträge und Kosten eindeutig trennen, ist das möglich. Die KfW hat in früheren Richtlinien aufgeführte Kombinationsverbote ...
Antwort lesen »Sie können den Handwerker nach Auftragsvergabe wechseln. Für die Beantragung von Fördermitteln für die Wärmepumpe benötigen Sie seit ...
Antwort lesen »Die Dämmung der Kellerwände lohnt sich, wenn der Keller selbst beheizt ist. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir die Dämmung der ...
Antwort lesen Ȇber die Aufgabe der Teerpappe kann ich nur spekulieren, da eine solche Konstruktion mit vertikal verlegter Teerpappe seit einigen ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort