Für die nachträgliche Innendämmung erdberührter Bauteile werden oft
Wärmedämmstoffe wie Polystyrol oder Schaumglas verwendet. Bei
diesen sperrenden Wärmedämmstoffen kommt es aber im
Übergangsbereich zu nicht gedämmten Innenwänden sowie an
Anschlüssen und Einbauteilen aus Holz oft zu Problemen.
Kapillaraktive Innendämmung für Kellerwände verhindert Feuchteprobleme
Aus diesem
Grund wurden kapillaraktive Systeme zur Innendämmung entwickelt. Zum Einsatz kommen spezielle,
hoch wärmedämmende
Polyurethanschaumplatten mit senkrecht zur Oberfläche stehenden
Lochungen (PUR-Platten) Calciumsilikatplatten, Mineraldämmplatten oder eine Innendämmung aus Mineralschaum. Die Systeme werden abgerundet durch einen hoch porosierten Leichtmörtel, der zum
Kleben und Armieren verwendet wird, und die Funktion der
Sorptionsschicht mit übernimmt. Die hygroskopische
Speicherfähigkeit der diffusionsoffenen Innendämmung mit hoher
kapillarer Leitfähigkeit puffert Feuchtigkeitsspitzen und verteilt
diese in der Fläche. Infolgedessen kommt es zu einer schnelleren
Abtrocknung. Die kapillaraktive Innendämmung besitzt dadurch ein
hohes Trocknungspotenzial und ist damit ideal als präventiver
Einsatz gegen das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien.
Durch eine herkömmliche Innendämmung wird der Wandquerschnitt
kälter, gleichzeitig steigt der Feuchtegehalt. Dies umso schneller,
wenn die Innendämmung mit einer Innenabdichtung kombiniert wurde,
was den Regelfall darstellt. Durch die speziellen Eigenschaften der
kapillaraktiven Innendämmung herrschen im oberflächennahen
Wandbereich besonders günstige hygrothermische Verhältnisse, so
dass die Feuchtigkeit bereits in der Sorptionsschicht verteilt wird
und nicht bis zur Oberfläche vordringen kann.
Innendämmung der Kellerwand:
geklebt oder gedübelt
Die Innendämmung wird meistens im Klebeverfahren aufgetragen. Bei
einer gleichzeitigen Innenabdichtung ist dies schon allein aufgrund
der sonstigen Durchstoßung der Abdichtung zwangsläufig. Der
abrisssichere Haftverbund ist in der Regel auch ohne zusätzliche
Verdübelung gegeben. Hierzu wird zunächst die Haftzugfestigkeit des
Untergrundes überprüft. In der Praxis hat sich eine
Abreißfestigkeit von mindestens 0,08 N/mm² bewährt. Liegt diese
darunter, muss überprüft werden, ob die Innendämmung gedübelt
werden kann.
Bei einer Innenabdichtung ist ggf. direkt auf den
Untergrund eine Vorsatzschale zu mauern oder zu betonieren, auf die
dann anschließend die Innendämmung verklebt wird. Zum Kleben werden
in der Regel zementgebundene Mörtel verwendet, in Ausnahmen auch
Dispersionskleber oder seit kurzem Klebeschaum. Die Verklebung
erfolgt im Punkt-Wulst-Verfahren (Klebekontaktfläche > 40 %). Die
Plattenstöße sind knirsch zu verlegen; Hohlräume und offene Fugen
zu vermeiden. Auf die Dämmplatten wird anschließend eine
vollflächige Gewebearmierung aufgebracht, wobei die Gewebe
mindestens zehn Zentimeter überlappen sollten. Nach entsprechender
Trocknungs-/ Härtungszeit erfolgt die Schlussbeschichtung -
meistens in Form eines Oberputzes oder einer gefilzten
Glattbeschichtung, die gestrichen wird. In Ausnahmen wird die
Oberfläche tapeziert oder mit Fliesen- oder Natursteinbelägen
versehen.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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