Um eine Förderung für die Kellerdeckendämmung zu erhalten, müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Dazu gehört neben dem U-Wert von maximal 0,25 W/m²K auch eine luftdichte und wärmebrücken-minimierte Ausführung.
1. Zuschüsse für die Dämmung der Kellerdecke
1.1. BAFA-Zuschuss für die Kellerdeckendämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer die Dämmung seiner Kellerdecke selbst finanziert und keinen Kredit benötigt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Kellerdeckendämmung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dämmung der Kellerdecke als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
1.2. KfW-Zuschuss für die Kellerdeckendämmung mit Komplettsanierung
Wird die Kellerdeckendämmung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung durchgeführt, kann ein Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - Zuschuss 461" beantragt werden. Maximal 75.000 Euro Zuschuss erhalten Eigentümer:innen dort für eine Komplettsanierung, je nachdem, welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Weitere Details finden Sie in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
2. Förderkredite für die Kellerdeckendämmung
2.1. Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Dämmung der Kellerdecke von der KfW
Maximal 60.000 Euro Förderkredit können Eigentümer:innen für Einzelmaßnahmen von der KfW im Programm "BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen - 262" erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich.
2.2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 75.000 Euro) ausgezahlt.
Wichtige Tipps zur Antragstellung
Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer die Förderung nicht möchte oder die Antragstellung im Vorfeld der Sanierung vergessen hat, kann die Kosten für die Kellerdeckendämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Energieberater/Sachverständige sind hierfür nicht verpflichtend, die technischen Mindestanforderungen sind identisch wie bei der Förderung! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können entweder eine Förderung oder den Steuerbonus für ihre Kellerdeckendämmung in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
In diesem Fall bekommen Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus vermutlich nicht, da die Ölheizung weiterhin in Betrieb bleibt. Bis zum ...
Antwort lesen »Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie mindestens 24 Monate Zeit - Sie müssen Arbeiten also nicht im Jahr des Antrags abschließen. Auf ...
Antwort lesen »Voraussetzung, um den Steuerbonus für die Sanierung oder eine andere Sanierungsförderung für die Fassadendämmung nutzen zu können, ist die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können sich bis zum Verwendungsnachweis für eine andere Heizung entscheiden. Nur die Höhe der Förderung können ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine Empfehlung bezüglich der neuen Heizung aus der Ferne leider nicht möglich. Einige Tipps ...
Antwort lesen »Zugelassene Energieberater zur Beantragung von Fördermitteln für neue Fenster finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des ...
Antwort lesen »Es ist möglich, dass Sie als Mieter einen Antrag für die Heizung (BEG EM) stellen. Geben Sie dazu im Antrag an, dass Sie nicht Eigentümer ...
Antwort lesen »Fördermittel für effiziente Beleuchtungssysteme bekommen Sie im Nichtwohngebäude ebenfalls über die Bundesförderung für effiziente Gebäude ...
Antwort lesen »Die Anzahl der Wohneinheiten wirkt sich auf die maximal anrechenbaren Kosten aus. Diese müssen Sie nach Abschluss aller Arbeiten belegen. ...
Antwort lesen »Den Zuschuss für die Baubegleitung beantragen Sie zusammen mit der BEG-Förderung in einem Antrag. Wurde das vergessen, können Sie eventuell ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Heizungsoptimierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 20 ...
Antwort lesen »Für jedes Kalenderjahr können Sie Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Mit der Förderung für den ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung neuer Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung für Einzelmaßnahmen bereits beantragen. Bekommen Sie keine Baugenehmigung, können Sie den Antrag später ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 Prozent als Zuschuss oder steuerliche Vergünstigung. Beantragen Sie ...
Antwort lesen »Über die BEG-Förderung für neue Fenster erhalten Sie aktuell 20 bis 25 Prozent Förderung für die Kosten der Sanierung. Zu den Kosten für ...
Antwort lesen »Fördermittel für die regenerative Heizungskombination (EE-Hybridheizung) beantragen Sie online über die BAFA-Webseite. Wichtig ist, dass ...
Antwort lesen »Ob die Wärmepumpe im Altbau effizient arbeitet, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Ein wichtiger Punkt ist der energetische Zustand. Je ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie heißt es unter Punkt 9.2: "Förderanträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt ...
Antwort lesen »Unserer Auffassung nach ist das Antragsdatum entscheidend. Sie können im Jahr 2022 daher noch einmal Fördermittel für Kosten in Höhe von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine Dachsanierung erhalten Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen und dabei besonders niedrige U-Werte erreichen. ...
Antwort lesen »Eine Antwort hängt hier vom Zustand und vom Schadensbild ab. Da wir beides aus der Ferne nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Die GEG-Austauschpflicht für mindestens 30 Jahre alte Ölheizungen ist nur dann Pflicht, wenn es sich nicht bereits um eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall genügt ein Antrag zur Förderung von Pelletofen und Fußbodenheizung. Wählen Sie dazu die passende Heizung aus der Liste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein, wenn Sie aktuell einen neuen Energieberater in der Energie-Effizienz-Experten-Liste finden. Senden ...
Antwort lesen »Die Fußbodenheizung zählt zu den Umfeldmaßnahmen bei der Förderung einer Wärmepumpe. Diese geben Sie im Antragsformular in der Spalte ...
Antwort lesen »Sie können während der Antragstellung und auch nach der Bestätigung von Ihrem Fördergeber eine andere Wärmepumpe wählen. Entscheiden Sie ...
Antwort lesen »Schaffen Sie es, die Förderung bis zum 14.08.2022 zu beantragen, bekommen Sie die 20-prozentige Förderung für neue Fenster als Zuschuss ...
Antwort lesen »Auch als Mieter sowie Nießbraucher können Sie BEG-Fördermittel für die Sanierung beantragen. Unter Umständen benötigen Sie in diesem Fall ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, Förderanträge zu stellen. Sie benötigen dazu die Sanierungserlaubnis des Eigentümers und müssen die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort