1. Zuschüsse für die Perimeterdämmung
1.1. BAFA-Zuschuss für die Perimeterdämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer die Perimeterdämmung selbst finanziert und keinen Kredit benötigt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Perimeterdämmung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
1.2. KfW-Zuschuss für die Perimeterdämmung bei Komplettsanierung
Wird die Perimeterdämmung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung durchgeführt, kann ein Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - Zuschuss 461" beantragt werden. Maximal 75.000 Euro Zuschuss sind dort für eine Komplettsanierung möglich, je nachdem, welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Weitere Details in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
2. Förderkredite für die Perimeterdämmung
2.1. Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Perimeterdämmung von der KfW
Maximal 60.000 Euro Förderkredit gibt es für Einzelmaßnahmen von der KfW im Programm "BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen - 262 Kredit". Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich.
2.2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 75.000 Euro) ausgezahlt.
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Voraussetzungen für die Förderung der Perimeterdämmung - technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung sind höher, als die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020): So müssen Wände gegen Erdreich nach einer Dämmung einen U-Wert von 0,25 W/(m²K) oder kleiner erreichen. Allgemein ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung der Dämmung Pflicht. Förderfähig sind nicht nur die Kosten für die Dämmung selbst, sondern auch für den nötigen Erdaushub und Sicherungsmaßnahmen sowie eine Bauwerkstrockenlegung.
Wichtige Tipps für die Antragstellung
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Perimeterdämmung
Wer die Perimeterdämmung aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
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Grundsätzlich ist die Förderung einer Umweltheizung (Gasbrennwert-Hybrid, Wärmepumpe, Holz oder Solar) über die Bundesförderung für ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie ohne Energieberater nutzen, um die angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei ...
Antwort lesen »Die TPN (Technische Projektbeschreibung) erstellt Ihr Energieberater nach Abschluss der Sanierung. Dabei bestätigt er dem Fördergeber, dass ...
Antwort lesen »Die Förderung für eine Gasheizung bekommen Sie nur dann, wenn Sie die Heizung gleich zu Beginn oder spätestens zwei Jahre nach ...
Antwort lesen »Ist der Keller beheizt, sodass die Tür ein Teil der Wärme umschließenden Gebäudehülle ist, können Sie Fördermittel für die energetische ...
Antwort lesen »Sofern die bestehende Dämmung trocken und intakt ist, können Sie diese zwischen den Sparren belassen. Verlegen Sie neue Dämmstoffe zum ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BMWK ist das möglich, sobald Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag erhalten haben. In dieser finden Sie den ...
Antwort lesen »Das Hauptproblem wird sein, wie man den Auftrieb einer Dämmschicht im Fußbodenaufbau verhindert. Ebenso dürfen der Estrich und die ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge können Sie nur Darlehen zur Förderung auf eine andere (rechtliche oder juristische) Person übertragen, wenn ...
Antwort lesen »Ist die neue Heizung in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, müssen Sie das BAFA nicht gesondert informieren. Ist das nicht der ...
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Antwort lesen »Sofern sich am Gebäude nichts ändert und Sie alle im Antrag angegebenen Werte wie geplant erreichen, sollte der Förderung nichts im Wege ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK wird der Bonus für jeden Sanierungsschritt gewährt, mit dem Sie dem im iSFP definierten Ziel einer bestimmten ...
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Antwort lesen »Fördermittel für den Fenstertausch gibt es, wenn Sie die gesamten Fenster oder nur die Gläser austauschen. Erhältlich sind dabei Zuschüsse ...
Antwort lesen »Wird das Dach entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gedämmt, erreichen Sie in diesem Bereich einen sehr guten Wärmeschutz. ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die Dachbodendämmung zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Mit den geplanten 80 Millimetern ...
Antwort lesen »Geht es um einen Neubau, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheit zur Wahl. So gibt es zinsgünstige Darlehen von bis ...
Antwort lesen »Wie viele Fallrohre nötig sind, hängt von der anfallenden Wassermenge ab. Diese ist wiederum von Faktoren wie Standort, Dachneigung und ...
Antwort lesen »Arbeiten in Eigenleistung fördert der Staat leider nicht. Voraussetzung ist eine geschäftsmäßige Durchführung durch einen Fachbetrieb, die ...
Antwort lesen »Den Antrag können Sie schriftlich bei Ihrem Fördergeber (BAFA oder KfW) zurückziehen. Für nähere Informationen zum richtigen Vorgehen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpe zusammen mit dem Pelletofen, handelt es sich um eine EE-Hybridheizung. Für diese erhalten Sie einen ...
Antwort lesen »Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM), sind immer vor der Vergabe von Liefer- und ...
Antwort lesen »Jahre, für die Sie bereits eine Steuererklärung abgegeben haben, bleiben von der Befreiung unberührt. Letztere gilt nur für offene ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater erforderlich. Die KfW-Förderung für die Photovoltaik können Sie ohne Bestätigung eines ...
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Antwort lesen »Wenn ich die Schilderung der Entstehung der Hohlräume richtig verstanden habe, müssten diese sehr flach sein (wenige mm). Durch Einblasen ...
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