1. BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Fassadendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Fassadendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Worauf Heimwerker dabei achten müssen, haben wir hier zusammengefasst.
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Voraussetzungen für die Förderung der Fassadendämmung - technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung sind höher, als die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Pflicht ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung der Dämmung.
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung (s.o.).
Weiterlesen:
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Fassadendämmung
Wer die Fassadendämmung aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
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