Wärmeschutz, ja klar - den haben Eigentümer bei einer Fassadendämmung natürlich im Fokus. Doch die Liste der zusätzlichen Annehmlichkeiten ist lang! Ein wichtiger Punkt für mehr Wohnkomfort und Wohngesundheit: Eine nachträgliche Fassadendämmung verbessert auch den Schallschutz erheblich.
Nach Dämmung der Außenwände muss Lärm draußen bleiben
Am effizientesten ist natürlich eine nachträgliche Fassadendämmung von außen. Doch auch wenn das nicht möglich ist, müssen Eigentümer nicht mit einem hohen Lärmpegel leben! Denn auch mit einer Innendämmung lässt sich im Rahmen einer Sanierung oder Renovierung der Schallschutz verbessern. Schon geringe Dämmstärken verbessern den Schallschutz und bringen zudem noch Energieeinsparungen. Ob vorbeifahrende Autos, der Kindergeburtstag in Nachbars Garten oder die Arbeiten an der nahe liegenden Baustelle - durch gedämmte Außenwände dringt viel weniger Lärm von außen ins Haus. Denn dank Fassadendämmung wird nicht nur die Wärmeflucht, sondern auch die Schallübertragung reduziert.
Ist die Entscheidung für die nachträgliche Fassadendämmung gefallen, sollten Eigentümer in ihrem Gespräch mit dem ausführenden Handwerksbetrieb oder Energieberater auf ihren Wunsch nach mehr Schallschutz hinweisen. Dann kann für die Dämmung ein geeigneter Dämmstoff ausgewählt werden, der sowohl beim Wärmeschutz als auch beim Schallschutz gute Ergebnisse bringt.
Das Ergebnis: Die Wärme bleibt im Haus, der Schall muss draußen bleiben. Der sinkende Heizenergieverbrauch macht sich vor allem finanziell bemerkbar. Durch den verbesserten Schallschutz aber steigen auch Wohnkomfort und Behaglichkeit im Haus. Damit es für den Lärm keine Schlupflöcher gibt, sollten auch vorhandene Rollladenkästen gedämmt oder erneuert werden.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
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Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort