01.02.2023
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Förderung für die Dämmung des Hauses - ein Überblick

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus-Förderkredite

Eine Dämmung des Hauses spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort - egal ob Dachdämmung, Fassadendämmung, Dachbodendämmung oder Kellerdeckendämmung. Doch eine umfassende Dämmung für das Haus verursacht auch Kosten - deshalb sollten sich Eigentümer:innen unbedingt rechtzeitig um eine Förderung für die Dämmung kümmern! Ein Überblick zu Förderkrediten der KfW, Zuschüssen vom BAFA und zum Steuerbonus.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Die Dämmung des Hauses wird mit Förderung unterstützt. Sowohl Zuschuss als auch Förderkedit müssen vor Beginn der Sanierung beantragt werdenFoto: energie-fachberater.de

Der wichtigste Tipp in Sachen Förderung: Wer eine Förderung für die Dämmung seines Hauses beantragen möchte, muss sich rechtzeitig informieren! Denn die Bedingung bei der staatlichen Förderung ist, dass Fördermittel immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Ebenso wichtig zu wissen: Für die Förderung gelten technische Mindestanforderungen, die strenger als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) sind. Auch diese müssen erfüllt werden. Pflicht bei der Förderung ist darüber hinaus die Einbindung eines Sachverständigen/Energieberaters aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten. Er füllt alle Anträge aus und erstellt die nötigen Bescheinigungen.

Diese Möglichkeiten gibt es bei der Förderung für die Dämmung
Bei der Förderung haben Eigentümer:innen die Wahl: Gefördert wird die Dämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme mit einem Zuschuss vom BAFA. Soll dagegen das komplette Haus saniert werden, steht die Effizienzhaus-Förderung der KfW zur Verfügung. Die KfW vergibt hier zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss. Auch Eigenleistungen bei der Dämmung werden gefördert.


Diese Maßnahmen zur Dämmung werden im Einzelnen gefördert:

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Alternative zur Förderung ist Steuerbonus für die Sanierung
Wer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen 2020 und 2029 seine Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen, die die Sanierung aus Eigenmitteln finanzieren und viel Einkommensteuer zahlen. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber dennoch müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.

Wichtig: Eigentümer können entweder Förderung oder Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

Förderprogramme auch von Ländern und Kommunen
Darüber hinaus sind auch regionale Förderprogramme vorhanden, viele Städte und Gemeinden, aber auch Bundesländer fördern die Dämmung. Auch hier gilt: Informieren lohnt sich - sowohl beim Bauamt vor Ort als auch bei der entsprechenden Landesbank! Wer für seine Dämmung eine Förderung beantragen möchte, informiert am besten rechtzeitig seine/n Energieberater:in, damit alles Nötige veranlasst werden kann. Dann können die Kosten für die Dämmung mit einer Förderung deutlich gesenkt werden.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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