Prospekt von Brötje: Hybridheizungen - ENERGIE-FACHBERATER

So funktioniert die Hybridheizung Hybridheizungen bestehen aus mindestens zwei Wärmeerzeugern, die gemeinsam zum individuellen Energiemix beitragen. Zu einer fossilen Komponente, wie z. B. Gas-Brennwert, kommt mindestens eine weitere regenerative Komponente hinzu, wie z. B. eine Wärmepumpe oder Solaranlage. Das intelligente Regelungssystem wählt automatisch bei Kälte oder hohemWarmwasserbedarf stets die wirtschaftlichste Betriebsweise und sorgt damit für sicheren Wärmekomfort. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Vorgaben für die Modernisierung ab 2024* Laut dem neuen verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz können ab 2024 – mit wenigen Ausnahmen – keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Das bedeutet dennoch nicht das Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen, denn sie können weiterhin ein wichtiger und gesetzeskonformer Bestandteil innerhalb einer Hybridheizung sein, um den eigenen Komfort sicherzustellen. Gleichzeitig wird die öffentliche Versorgungsinfrastruktur durch deren Nutzung geschützt und erhalten. Intakte Öl- und Gasheizungen müssen ebenfalls nicht ausgebaut oder getauscht werden. Solange die Heizung einwandfrei funktioniert, besteht keine Handlungspflicht. Eine Ergänzung mit erneuerbaren Energien ist allerdings – auch ohne staatliche Vorgabe – ein Beitrag zur Reduzierung des eigenen CO 2 -Fußabdrucks und spart obendrein Verbrauchskosten. 65% erneuerbare Energien im Heizsystem Das Gebäudeenergiegesetz besagt, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – wenige Ausnahmefälle eingerechnet. Eine Wasserstoff-Beimischung im Gas-Brennwertgerät reicht entsprechend nicht. Für die Abdeckung der 65% Erneuerbaren sorgt im Regelfall die Wärmepumpe – Solarthermie oder Photovoltaik können die Quote zusätzlich anheben. *Stand 09/2023 Wärmepumpe außen Wärmepumpe innen Solar Speicher Gas-, Öl- oder Fremdkessel

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