Prospekt von Mitsubishi Electric: Wärmepumpenprogramm - ENERGIE-FACHBERATER
131 Inverkehrbringungsverbote von Neuanlagen: In der Gesetzesnovelle, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist, werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase (Kältemittel) in Neuanlagen entsprechend des GWP-Wertes des Kältemittels und anhand von zeitlichen Vorgaben in der Einfuhr beschränkt werden. Langfristig dürfen bestimmte Anlagensysteme nicht mehr mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden. Die neuen Beschränkungen gelten ab 2025. Je nachdem, wie schnell bei den jeweiligen Geräten auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden kann, gelten Übergangsfristen. Training und Anpassung an die neue Regulierung: Mittelfristig wird der GWP 150 (Treibhauspotenzial) bei Wärmepumpen und Klimageräten und Chillern die Grenze sein (je nach Leistungsgröße) und damit wird R290 (Propan) mit einem GWP von 0,02 als Kältemittel ein wichtige Rolle als zukünftige Kältemittelalternative zu F-Gasen einnehmen. Die Kältemittelalternativen mit ihren spezifischen Eigenschaften wie z. B. R290 Propan (leicht entflammbar) und CO 2 (hohes Druckniveau) erfordern ein intensives Training für Installationsbetriebe und Betreiber. Dies wird in der EU-F-Gas-Verordnung speziell im erweiterten Training und und in den Zertifizierungsanforderungen berücksichtigt. Service von Bestandsanlagen mit F-Gasen: Für den Bereich Wärmepumpen und Klimatisierung wird ab 2026 der Einsatz von Kältemittelfrischware im Service an Bestandsanlagen mit einer GWP-Grenze von 2500 beschränkt. Die aktuell eingesetzten Kältemittel R410A und R32 sind davon nicht betroffen. Gewährleistung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: Der F-Gas-Vorschlag stellt sicher, dass die EU alle Bestim- mungen des Montrealer Protokolls einhält und sogar über dessen Ziele hinausgeht. Ein weiteres Ziel ist die Senkung der Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Mit der Expansion des Markts für klimafreundliche Geräte sollen die Preise weiter sinken.
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