Prospekt von Ursa: Dämmung von erdberührten Bauteilen - ENERGIE-FACHBERATER

Bei der Ausführung einer Wärmedämmung außerhalb von Bauwerksabdichtungen sind Extruderschaumplatten als Perimeterdämmung nach DIN 4108-2 geeignet, wenn eine Wassereinwirkung aus Bodenfeuchte und nichtdrückendem Wasser besteht. Darüber hinaus können URSA Extruder- schaumplatten auch bei drückendem Wasser und aufstauen- dem Sickerwasser unter Berücksichtigung vorliegender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) eingesetzt werden. Die nachfolgend genannten Normen beschäftigen sich mit Maßnahmen der Bauwerksabdichtungen auf Grundlage ver- schiedener Wassereinwirkungen. Hieraus leitet sich ab, ob der Einsatz der Perimeterdämmung entsprechend den An- forderungen der DIN 4108-2 ausreichend ist, oder ob es sich bereits um eine Sonderanwendung unter Berücksichtigung der Aussagen einer abZ handelt. Normen DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze • Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen Begriffe und Grundsätze Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser • Bodenfeuchte liegt vor, - wenn das Wasser kapillargebundenes Wasser ist. • Nichtdrückendes Wasser liegt vor, - wenn Oberflächenwasser bis zum Grundwasserstand absickern und sich auch nicht vorübergehend, z.B. bei starken Niederschlägen, aufstauen kann. - wenn der Baugrund und das Verfüllmaterial der Bau- grube aus stark wasserdurchlässigem Boden besteht (Wasserdurchlässigkeitsbeiwert k > 10 -4 m/s nach DIN 18130-1) - wenn bei wenig durchlässigen Böden (Wasserdurch- lässigkeitsbeiwert k ≤ 10 -4 m/s nach DIN 18130-1) eine auf Dauer funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 zeitweise aufstauendes Sickerwasser und damit drückend wirkendes Wasser verhindert. - wenn die Unterkante der Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes liegt. Beanspruchung durch erdseitige Wassereinwirkung Drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser Drückendes Wasser kann als Grundwasser, Hochwasser oder Stauwasser einwirken. • Grundwasser liegt vor, wenn die Porenräume des Bodens vollständig wassergefüllt sind und sich ein messbarer Wasserspiegel (siehe Erläuterungen zum Bemessungs- wasserstand) im Boden ausbildet. Grundwasser kann nicht gedränt werden. • Hochwasser liegt vor, wenn aufgrund des Wasserstandes (siehe Erläuterungen zum Bemessungswasserstand) oberirdischer Gewässer die erdberührten Bauteile zeitweise durch drückendes Wasser belastet werden. • Stauwasser liegt vor, wenn in wenig wasserdurchlässigen Böden Sicker- oder Schichtenwasser auftritt. - Sickerwasser kann durch eine funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 abgeführt werden, so dass die Ein- als nichtdrückendes Wasser eingestuft werden kann. - Schichtenwasser kann nicht gedränt werden. Beachte: Bei nicht gedräntem Sickerwasser und bei Schichtenwasser und wenn keine hydrogeologischen Baugrunduntersuchungen zum Bemessungswasserstand vorliegen, muss die Stauwassereinwirkung bis Geländeober- kante angesetzt werden! Bemessungswasserstand Der Bemessungswasserstand leitet sich ab vom Bemes- sungsgrundwasserstand (HGW) oder vom Bemessungshoch- wasserstand (HHW), wobei der höhere Wert maßgebend ist. Beachte: Der Bemessungswasserstand muss bei Nichtvor- liegen objektbezogener konkreter Festlegungen des HGW auf die Geländeoberkante oder bei örtlichen Hochwasserrisiken auf die Höhe des höchsten anzunehmenden HHW angesetzt werden! Das hat Auswirkungen auf die erforderlichen Abdichtungs- maßnahmen und die Ausführung der Perimeterdämmung. 26 • Informationen und Hinweise

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