Ratgeber VPB: Energieausweis - ENERGIE-FACHBERATER

Seite 1 VPB erband rivater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Energieausweis Energieausweis Seit Oktober 2007 schreibt die neue Energieeinsparverordnung den Energieausweis auch für Altbauten vor. Seit 2002 gilt er bereits im Neubau. Der Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Wer dagegen sein Wohneigentum selbst bewohnt und auch dort bleiben möchte, der be- nötigt ihn nicht. Fachleute und Politiker gehen davon aus, dass dieser Ausweis zusätzliche Einspareffekte und wirtschaftliche Impulse auslösen wird. Mieter und Eigentümer kann er über die energeti- sche Qualität ihrer Immobilien infor- mieren, und er enthält Empfehlungen für energiesparende Modernisierungs- maßnahmen, die die Energiebilanz verbessern können. Diese Empfehlun- gen sind ein notwendiger Bestands- teil des Ausweises. Käufer bekommen so einen Hinweis auf den Energiever- brauch der von ihnen ins Auge gefassten Immobilie. Ist er günstig, sparen sie Nebenkosten, vergeudet die Immobilie dagegen Energie, müssen sie entsprechend höhere Heizkosten einkalkulieren. Ungünstige Verbrauchswerte sollen Verkäufer und Vermieter animieren, bestehende Wohngebäude energetisch nachzu- rüsten. Energie sparen, das möchten auch viele Hauseigentümer, die weder vermieten noch verkaufen. Angesichts steigender Energiekosten wollen sie ihre Bauten zeitgemäß sanieren lassen. Damit ihnen dabei keine Fehler unterlaufen, brauchen sie weniger einen Energieausweis, als viel mehr umfassende, seriöse Energieberatung. Ein erfahrener Energieberater be- gutachtet die Bausubstanz und schlägt dann bautechnisch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen vor, die in zeitlich sinnvollen und überschaubaren finanziellen Abschnit- ten umgesetzt werden. Erfah- rene Energieberater finden Sie unter www.vpb.de, Menüpunkt »Berater finden« oder unter diesem QR-Code: Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Verkäufer und Vermieter von Wohnei- gentum, das vor 1965 gebaut wurde, ihren potenziellen Käufern und Mietern den Energieausweis vorlegen. Wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, gilt die Pflicht seit 1. Januar 2009. Bis zum 1. Oktober 2008 hatten alle Hausbesit- zer die Wahlfreiheit, ob sie für ihr Gebäude einen so genannten bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energie- ausweis ausstellen lassen wollten, egal, wie alt ihre Immobilie war. Ein Energieausweis hat zehn Jahre Gültigkeit. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit. Alle gewerblich genutzten Gebäude brauchen seit dem 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis. Beim verbrauchsorientierten Energie- ausweis wird der mittlere Öl- bezie- hungsweise Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt. Das Ergebnis hängt maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr Energie, als Menschen, die tagsüber auswärts arbeiten. Das heißt, der Verbrauch einer so gemessenen Immobilie lässt sich nicht ohne Weiteres auf neue Bewohner übertra- gen. Potenzielle Mieter und Käufer bekommen also keine objektiven Werte. i r r (EnEV) den - a t rfs- grunde gelegt. Das

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