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Expertenrat

Wir wollen die Fenster tauschen und müssen uns zwischen zwei- und dreifach verglasten entscheiden. Für welche Fenster gibt es Fördermittel?

Frage von Miriam  S. am 05.01.2021 

Wir haben ein Reihenhaus BJ 1990 erworben und müssen hier leider bereits die alten Holzfenster tauschen. Jetzt kommen uns folgende Fragen: 2-fach oder 3-fach Isolierung? Es heißt ja immer, die Wand muss besser dämmen als das Fenster. Unsere Außenwände sind laut alter Baubeschreibung aus Wärmedämmziegel 30 cm stark und mit Wärmedämmmörtel gemauert. Wie bekomme ich hier den U-Wert? Werden 2-fach- und 3-fach-Fenster gefördert? Und was ist beim Einbau zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne genauere Informationen zu den Baustoffen können wir den U-Wert der Wände leider nicht genau bestimmen. Ausgehend vom Baujahr ist dieser vermutlich so gering, dass Sie problemlos 3-fach-verglaste Fenster einbauen können. Diese sind unwesentlich teurer, reduzieren die Wärmeverluste dafür aber deutlich besser. Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie von einem Energieberater oder einem Experten der Verbraucherzentrale für Energieberatung vor Ort.

Liegt der U-Wert der neuen Fenster bei 0,95 W/m²K oder besser, bekommen Sie sogar Fördermittel. Grundsätzlich können Sie sich dabei zwischen einmaligen Zuschüssen in Höhe von 20 Prozent über die BEG-Förderung oder günstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent über die KfW-Förderung 152 entscheiden.

In beiden Fällen sind die Fördermittel vor der Auftragsvergabe mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu beantragen. Bei der Zuschuss-Variante funktioniert das einfach über die BAFA-Webseite. Für Darlehen wenden Sie sich an Ihre Hausbank.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigt unser interaktives Förder-eBook!

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Wichtig: Mit neuen Fenstern dichten Sie Ihr Gebäude ab. Um sicherstellen zu können, dass auch nach der Sanierung ausreichend Luft durch das Gebäude zirkuliert, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich.


Kommentare

Miriam  S.

Ein paar Fragen noch hierzu: Bei der Variante "Steuerliche Förderung" von 20 % braucht es doch keinen Engergieberater, oder? Man kann entweder die steuerliche Förderung oder die BAFA-Variante mit Zuschuss von 20% wählen, oder? Eigentlich kommt es am Ende aufs Gleiche raus, wenn man keinen Kredit benötigt, oder? Bei der BAFA-Variante braucht man vorab einen Energieberater, richtig? Die BAFA-Variante ist auch ein Zuschuss von 20 % - unabhängig vom Kredit, richtig? 

Es heißt, dass das Mauerwerk ja eine besseren U-Wert aufweisen muss, damit die steuerliche Förderung möglich ist. Man braucht anscheinend ja keinen Energieberater, der Nachweis der neuen Fenster mit U-Wert unter 0,95 kann von einem Meisterbetrieb erfolgen. Allerdings frage ich mich, wo dann der Nachweis herkommen soll, dass der Wand U-Wert besser ist? Das kann der Fensterbauer ja nur schätzen. Reicht das?

ENERGIE-FACHBERATER 

Richtig, für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater erforderlich. Der Fensterbauer bestätigt mit seiner Fachunternehmererklärung, dass er die neuen Fenster sach- und fachgerecht eingebaut hat. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob die höhere Dichtheit ohne weitere Maßnahmen zur Kondensation führen kann. Der bessere Wand-U-Wert ist die sicherste Möglichkeit, dass zu erreichen. Er ist aber keine Pflicht. So können Sie auch die Laibungsflächen dämmen und eine Lüftung einbauen, sofern die Prüfung zum Lüftungskonzept aufzeigt, dass diese nötig ist. 

Korrekt ist auch, dass Sie sich für eine Maßnahme zwischen Steuerbonus und BAFA-Förderung entscheiden müssen. Im ersten Fall bekommen Sie einen 20 %-igen Zuschuss, zahlen aber keinen Energieberater. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bekommen Sie grundsätzlich 20 Prozent, müssen aber durch den Energieberater mehr ausgeben. Enthält ein individueller Sanierungsfahrplan den Fenstertausch, bekommen Sie beim BAFA allerdings einen Förderbonus von 5 Prozent und somit einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Ab Juli 2021 steht Ihnen alternativ zur Zuschussvariante außerdem eine Kreditvariante mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe über die BEG-EM-Förderung vom BAFA zur Verfügung. Diese ersetzt dann die Kreditförderung, die es aktuell noch über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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